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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Mieter kündigt fristgerecht die Wohnung zum 31.03.2005. Vermieter sagt beim Auszug, dass es üblich sei erst die Heiz- und Nebenkostenabrechnung abzuwarten und dann nach der Jahresabrechnung die Kaution auszuzahlen.
Am 06.12.2006 erhält Mieter ein Einschreiben des Vermieters, dass er die Heiz- und Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellen kann. Da Probleme mit der Hausverwaltung bestehen. Dann bekommt Mieter am 02.01.2007 die Heiz- und Nebenkostenabrechnung per Einschreiben, welches Vermieter am 31.12.2006 abgeschickt hat. So wie es aussieht hat Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnung selbst in eine Exeltabelle zusammengerechnet wo nur Geldbeträge eingetragen sind und keine Verbrauchszahlen. Zudem fällt auf, dass der Vermieter die gesammten Nebenkosten von 1416,05Euro durch 12 geteilt hat und diesen Wert auf 5 Monate umrechnet hat, da Mieter ab Monat 8 eingezogen ist. Vermieter rechnet also Pauschal die Nebenkosten um. Die Heizungsstände wurden aber beim Ein- und Auszug abgelesen.
Zusätzlich rechnet der Vermieter dem Mieter reparaturen in der Wohnung an welche Mieter tragen soll, in höhe von 426Euro. Aber alles ohne Rechnungen!! Beim Auszug des Mieters war aber alles in Ordung. Die angeblichen Schäden könnte jeder verursacht haben dem Auszug, z.B der Nachmieter, da es auch kein Übernahmeprotokoll gab. Der Vermieter war nicht bei der Wohnungsübergabe an den Nachmiter dabei.
Der Vermieter behält 426Euro rep. + 277,20 (Nachzahlung Nebenkosten) von der Kaution ein.
Der Vermieter will die Heiz und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 abwarten um dem Mieter dann evtl. einen Restbetrag der Kaution auszahlen.

Ist die Ausschlussfirst von 12 Monaten überschritten, da das Schreiben des Vermieters erst am 02.01.2007 mit der Post beim Mieter eintraf??? Was für Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Reparagturkosten tragen??
Stichwörter: kaution + nebekosten

0 Kommentare zu „Nebekosten und Kaution”

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