Berthelstal 28.10.2009 08:34
Sie brauchen Ihren Keller natürlich nicht räumen. Alledings werden Sie dann noch eine Weile mit dem Verwesungsgeruch leben müssen. Der Kammerjäger und auch nicht der Vermieter ist für eine vorübergehende Räumung des Keller zuständig. Sie sollten sich da schnellstens kooperativ zeigen; ansonsten könnten Ihnen Mitmieter ans Bein pinkeln und das Ordnungsamt informieren, welche dann womöglich mit einer Ordnungsstrafe vorstellig wird. Hygiene geht alle an, auch Sie.
big-yedi 28.10.2009 16:11
Soweit wie es ging hab ich den Keller auch schon geräumt ... bis auf einige Kartons aus denen es "raschelt" ...
Also besteht die Aufgabe eines "Schädlingsbekämpfers" darin, für 120 € mal schnell ein paar Pakete mit Gift zu verteilen und das war es dann?!? Hmm..ich glaub, ich besorge mir dann auch eine Lizenz...schneller und einfacher kann man sein Geld nicht verdienen (sorry für den Salkasmus...)
Berthelstal 28.10.2009 19:06
Sie haben recht. Die Aufgabe eines Schädlingsbekämpfers ist es tatsächlich die Schädlinge fachgerecht zu bekämpfen.
Wechseln Sie den Beruf.
Sollten Sie eine Dame sein, dann findet sich doch bestimmt jemand, der Ihnen die raschelnden Kartons entfernt. Sind Sie ein Mann, dann sind Sie allerdings keiner:
big-yedi 29.10.2009 07:48
Ok.
Laut unserem Vermieter ist dieser durch die Gebäudehaftpflicht gegen Schäden durch Nager versichert.
Kann ich also defekte/durch Rattenurin "vollgeschmadderte" Geräte und Sachen geltend machen? Wie sieht es aus mit dem AUfwand den ich habe (Reinigung der Sachen, Zeitaufwand zum Räumen des Kellers) ? Kann ich diese "Kosten" erstattet bekommen?
Wenn diese Sachen nicht im Versicherungsschutz sind: kann ich eine Forderung gegen den Vermieter stellen?
Die Ratten kamen vermutlich durch einen nicht korrekt installierten Abwasseranschluss in meinen Keller, somit bin ich ja nicht in Haftung zu nehmen.
Keller kann von mir nicht genutzt werden. Vermieter wurde gebeten, nach nunmehr fast 6 Wochen bis Ende der Woche den Rattenbefall abzuschaffen und die Zugangsmöglichkeit zu verschliessen.
Kann ich die Miete für meine Wohnung, zu der der Keller gehört, kürzen? wenn ja, in welcher Höhe?
Auch wurde der Vermieter gebeten, meine WÄnde zu überprüfen. Die Wände meiner Wohnung sind aus Rigips nachträglich eingezogen und ich hatte diesen schon informiert, dass ich dort mehrfach ein "Krabbeln" vernahm und auch die Wände bis Ende der WOche überprüft werden sollen, was aber noch nicht erfolgte (ausser eine mail nach dem Motto "stellen sie sich nicht so an - da kann nichts drin sein" . Diese "Trockenbau-Wände" sind übrigens direkt mit dem Keller von mir verbunden
Berthelstal 29.10.2009 17:33
Nun wird's aber lustig.
Sie wollen den "Zeitaufwand für das Räumen des Kellers" erstattet bekommen. Was glauben Sie, welchen Zeitaufwand mich die Recherche aller Ihrer Fragen kosten würde. Muß ich mir aber aufgrund Ihrer Charakterhaltung aber nicht mehr antun.
edy 29.10.2009 19:26
Hallo big-yedi,
also ich denke auch,so einen Keller auszu-
räumen ist doch nicht so eine "große Sache"
Die Gebäudeversicherung steht für Schäden
am Gebäude ein,irgendwelche gelagerten
Sachen sind kein Gebäude.
Und nur um " um Recht haben zu wollen",
ein vielleicht gutes Verhältnis aufs Spiel zusetzen,das lohnt nicht.
Außerdem lese ich dauernd von Vermutungen( kann,müßte,vermutlich usw).
Es kann auch sein das du selbst der Verursacher bist??.
lg
edy
big-yedi 30.10.2009 14:08
@berthelstal:
Nein...nicht zum ausräumen des Kellers, sondern um die Sachen die ich dort gelagert hatte zu reinigen (ist fast alles mit Urin und Kot versaut). ist ja nicht MEINE Schuld dass es zu Ratten kam, dazumal ich meinen Vermieter bereits vor 6 Wochen informiert hatte.
Wenn sie erst "aufwendig" recherchieren müssen: wie "gehaltvoll" und zuverlässig sind dann Ihre "Aussagen"?!?
Und solange sie nur ein paar Zeilen lesen würde ich empfehlen nicht über "Charakterhaltung" o.ä. zu diskutieren. Ich unterstelle Ihnen ja auch keine "Profilierungssucht", oder?
@Edy
Nein, bin ich NICHT. Die Ratten kommen laut Kammerjäger durch den Boden; es ist ein größerer Spalt in der Ecke. Unter dem Boden verläuft vermutlich ein Abwasserschacht/Kanal.
luise1989 30.10.2009 20:39
Zitat:
Wie sieht es aus mit dem AUfwand den ich habe (Reinigung der Sachen, Zeitaufwand zum Räumen des Kellers) ? Kann ich diese "Kosten" erstattet bekommen?
Also wollten Sie ja anscheinend doch Geld für die Räumung!
Zitat:
Die Ratten kamen vermutlich durch einen nicht korrekt installierten Abwasseranschluss in meinen Keller, somit bin ich ja nicht in Haftung zu nehmen.
Die Ratten kommen laut Kammerjäger durch den Boden; es ist ein größerer Spalt in der Ecke. Unter dem Boden verläuft vermutlich ein Abwasserschacht/Kanal.
Na woher kommen sie denn nun? Außerdem wäre das doch auch leicht unlogisch denn ich habe noch keine Ratten gesehen, die sich Meterweit durch die Erde gegraben haben um in einen Keller zu kommen wo es eignetlich nichts für sie gibt! Der Riss müsste ja ziemlich groß und tief sein wenn da eine ratte durchpassen soll.
big-yedi 30.10.2009 20:53
@luise:
Nicht für die Räumung ! Würden Sie Sachen und Gegenstände die Sie im Keller gelagert haben und die mit Rattendreck, -scheisse und anderen Fäkalien besudelt sind einfach so in die Wohnung schleppen und weiterverwenden? Ich denke mal schon Sie würden diese Sachen wenigstens abwaschen und ggfls. desinfizieren, oder nicht? Oder wandert gleich alles in die Tonne bei Ihnen? Ich zumindest (bin im übrigens gehandicapt) benötige für beides (Reinigen ODER Entsorgen) Hilfe ... wohl dem, der noch 100% gesund ist ...
2. Der Kammerjäger war gestern da und hat eine weitere, vor sich hin verwesende Ratte entsorgt und den Keller inspiziert. Und ja, der Riss ist reltiv breit ... ca. 5cm. Die Wohnung und der Keller hier sind ein Altbau aus der Jahrhundertwende (1800 zu 1900) und wir haben einen Kellerboden aus Mauersteinen, keine gegossene Fundamentplatte. Der Kammerjäger hat weitere 5 Gift-Pakete direkt auf das Loch geworfen, von denen nun wieder 3 fehlen. Auch war eine von 2 platzierten Schlagfallen ebenfalls wieder erfolgreich.