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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vor etwa einem Jahr ist meine Freundin (A) als Untermieterin in eine WG eingezogen. Es gab eine Hauptmieterin (HM1) und eine weitere Untermieterin (B).
Beide Untermieterinnen (A & B) haben keinen schriftlichen Vertrag mit der Hauptmieterin unterschrieben. Also Absprache nur mündlich. Der jeweilige Untermiet-Preis war ein Fixpreis - also Miete inkl. Betriebskosten, Strom, Telefon und Kabelanschluss.
Die Hauptmieterin (HM1) ist nun vor einiger Zeit ausgezogen - und hat die Unterschriften der beiden Untermieterinnen (A & B) auf ein Schreiben der Verwaltung gesetzt, dass HM1 aus dem Vertrag ausscheidet und A & B nun in den Hauptmietvertrag eintreten, so dass die beiden Untermieterinnen nun für die Verwaltung als Hauptmieter auftreten. Die HM1 hat also alles geklärt, ohne mit A & B darüber zu reden. Die zwei großen Zimmer von HM1 stehen seitdem leer.

Jetzt geht es weiter: B ist etwas naiv und kümmert sich darum, dass sie Telefon etc. umschreiben lässt. Sie sagt A, dass sie sich jetzt um alles kümmert.
A geht nun davon aus, dass B zur neuen Hauptmieterin wird.

Für das Zimmer von HM1 wird niemand gefunden. Der Vermieter erlässt die Kaltmiete für das Zimmer von HM1, will aber nach wie vor die kompletten Betriebskosten der Wohnung haben. Diese sollen also nun auf die beiden A und B aufgeteilt werden - eine Mehrbelastung von bis zu 50 Euro pro Person.

Jetzt steht A natürlich auf dem Standpunkt, dass sie einen mündlichen Vertrag mit B
hat, und ihr Beitrag fix sei, also ohne Berücksichtigung, ob die Betriebskosten geringer oder höher ausfallen.

Das ist alles so viel - ich komme da selbst kaum hinterher. Aber JETZT meine FRAGEN:
*** Meine Freundin A möchte gerne noch bis 30.08. dort wohnen bleiben - und dafür die bisherigen Inklusivkosten bezahlen. Nicht mehr, nicht weniger.
B möchte gerne auf unbestimmte Zeit dort weiter wohnen bleiben.

*** Wenn HM1 die Unterschriften auf diesem Änderungsschreiben gefälscht hat, ist sie ja eigentlich immer noch Hauptmieterin, oder?

*** In wieweit kann ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag durch die Mietzahlungen auf das Konto von HM1 nachgewiesen werden?



Weitere Probleme:
*** HM1 hat bei ihrem Auszug lauter Küchensachen und anderen Kram von A & B mitgenommen - und bringt diese auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht mehr zurück. Wert: rund 100 Euro. Sollten A & B sie jetzt einfach bei der Polizei anzeigen?

*** HM1 hat immer noch einen Schlüssel zur Wohnung. Wer übernimmt die Kosten für ein Auswechseln des Schlosses? Andere Ideen?

*** HM1 hat immer noch kleine Möbel und viele Ordner mit privaten Unterlagen in ihrem ehemaligen Zimmer. Dürfen die jetzt einfach weggeworfen werden?

*** Die Kaution, die A für ihr Zimmer gezahlt hat, ging an die Vormieterin ihres Zimmers (es ist alles ein riesen Schlammassel). Daher ist HM1 gegenüber dem Vermieter berechtigt, die Kaution für A's Zimmer zurückzufordern. Nun merkt ihr ja schon, dass es zu HM1 Probleme gibt. Wie bekommt A ihre Kaution beim Auszug wieder?


So - ich hab sicher noch Fragen offen - es ist alles so undurchschaubar. Ich hoffe, mein Text ist verständlich - und ich hoffe auf ein paar Antworten, um den Sommer auch noch ein wenig genießen zu können.

Beste Grüße
blau
Stichwörter: klau + vertrag + hauptmieterin + weg + kaution

0 Kommentare zu „WG-Problem, Hauptmieterin weg, kein Vertrag, Kaution, Klau..”

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