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Testamentsvollstrecker nicht provisionsberechtigt
Ein Testamentsvollstrecker ist beim Verkauf eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks nicht berechtigt, von dem Käufer eine Maklerprovision zu verlangen. Eine Maklertätigkeit setzt stets voraus, dass Verkäufer und Makler verschiedene Personen sind. Im Fall des Verkaufs des Nachlassgrundstücks waren jedoch der als Verkäufer auftretende Testamentsvollstrecker und der Makler personengleich.
Urteil des BGH vom 05.10.2000
III ZR 240/99
NJW 2000, 3781
Praktiker Report Heft 6/2001, Seite 21.7