Feffek 17.03.2009 15:40
Moin,
die Jahresfrist welche dem BGB zu entnehmen ist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, d.h. wenn deine jährliche Nebenkostenabrechnung immer ein Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. aufweist, dann hat dein Vermieter bis zum 31.12.des Folgejahres zeit, dir diese zukommen zulassen, Verfristet wäre diese erst zum 01.01.2010.
Die 2 Monate die du noch drin gewohnt hast ist lediglich der Nutzungszeitraum innerhalb eines Abrechnungszeitraums.
Hast du bei Auszug aus der Wohnung eine Zwischenablesung der Heizkörpern sowie der Wasseruhren/-zähler vornehmen lassen (die Kosten hierzu muss der Vermieter tragen gemäß BGH-Urteil aus 2007)? Wenn nicht, dann ist deine Heiz- und Wasserabrechnung höchstwahrscheinlich nach Gradtagzahlen abgerechnet worden, was immer zu Lasten der Mieter geht (gerade Januar und Februar=> heizintensivste Periode des Jahres). Dieses Vorgehen ist jedoch gesetzlich erlaub gemäß der Heizkostenverordnung. (hierzu sind aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen)
Lasse dies aber sicherheitshalber über den örtlichen Mieterverein prüfen oder ein Fachanwalt.
musialekmarina 20.03.2009 22:00
Danke für deine Antwort. Habe mich jetzt an ein Mietverein gewendet, bin gespannt was dabei rum kommt.
LG