Curo2000
Nein, d.h. Du kannst mit 3-Monats-Frist kündigen. Fristlos nur aus wichtigem Grund.
kingtubby
Danke für die Antwort erstmal. Unter dem Link fand ich aber folgende Passage:
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart ist, kann der sich auf die kurze Kündigungsfrist berufen.[/quote:ea970]
Kommt das hier nicht zum Tragen?
Curo2000
Nein, das wäre in deinem Fall z.B. wenn die Wohnung unbewohnbar ist, der Vermieter Dir kündigt weil Du die Miete nicht zahlst etc...
Da Du aber "ordentlich" kündigst hast Du die gesetzlichen 3 Monate, eine kürzere Kündigungsfrist würde bedeuten, dass es im Mietvertrag explizit drin stehen müsset, so, z.B. "die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat"[/i:6dda3] oder so.