Chrism hat diese Frage gestellt
Gerne hätte ich eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Wir haben als Mieter der potentiellen Mieterpartei mündlich zugesagt und ihnen einen Mietvertrag zur Unterschrift zugesendet. Der Vertrag hat den potentiellen Mietern 2 Tage vorgelegen. Die Konditionen haben sich in der Zwischenzeit nicht geändert. Die potentiellen Mieter haben mehrfach, insbesondere schriftlich per whatsapp ihr Einverständnis bestätigt ("wenn Sie damit einverstanden sind, würden wir den Vertrag zu den Konditionen unterschreiben" - Einverständnis ist unsererseits umgehend erfolgt; "ich bin morgen wieder zu Hause und werde den Vertrag dann an Sie senden können, ich hoffe es ist in Ordnung; Können wir das mit der Wohnungsübergabe evtl. am Freitag machen"; etc). Es ging letztlich nur noch um die Koordination der Schlüsselübergabe. Auf dieser Basis hatten wir anderen Interessenten bereits abgesagt. Nun kam überraschend die Absage. Ist durch diese beiderseitige Willenserklärung (Schriftwechsel per whatsapp ist vorliegend) bereits ein bindendes Rechtsgeschäft entstanden oder sind die Absprachen ohne unterschriebenen Mietvertrag nicht rechtskräftig, sodass keinerlei Anspruch auf eine Zahlung besteht? Vielen Dank für Ihre Einschätzung