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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Pflichten eines Gärtners

ARAG Experten informieren über die Verkehrssicherungspflichten eines Gartenbesitzers.

Wer einen Garten besitzt, muss sich nicht nur um seine Pflanzen kümmern, sondern hat auch bestimmte Pflichten zu erfüllen, die so genannten Verkehrssicherungspflichten. Demzufolge ist der Gärtner beispielsweise dafür verantwortlich, dass niemand durch Astbruch oder ähnliche Ereignisse zu Schaden kommt.

Es ist zwar ohne weiteres möglich, Fremden den Zutritt zum eigenen Garten zu verwehren. Doch die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auch auf Schäden, die durch Bestandteile des Gartens außerhalb seiner Grenzen eintreten. Dies betrifft Pflanzen ebenso wie Gartenhäuschen, Fahrradschuppen oder schadhafte Zäune.

Jeder Gartenbesitzer sollte daher den Zustand der Pflanzen in regelmäßigem Abstand prüfen, vor allem, wenn es sich um Pflanzen handelt, die nahe der Grundstücksgrenze stehen. Denn besonders alte und schwächere Bäume können zu abbrechenden Ästen neigen. Wer hier nicht regelmäßig überprüft, kann für Schäden an Gebäuden oder Gärten von Nachbarn, benachbart parkenden Fahrzeugen oder gar an Personen haften.

ARAG Experten raten daher, diese Vorsorgepflicht ernst zu nehmen. Es kann sogar geboten sein, einen fachkundigen Gärtner zu Rate zu ziehen, der beurteilen kann, ob beispielsweise ein teilweise hohler Baum noch standfest ist. Als Faustregel gilt: Je dichter die betreffende Pflanze an der Grenze steht und je intensiver die angrenzende Fläche genutzt wird - z.B. Bürgersteig oder Fahrradweg - desto gründlicher muss regelmäßig überprüft werden.

Es ist allemal ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und gefährdete Äste, die morsch oder brüchig sind, zu entfernen. Der Vorteil: Wenn dann trotz aller Vorsorge doch noch etwas passiert, haftet der Eigentümer nicht für die entstandenen Schäden.

Wer übrigens Fremden Zutritt zu seinem Garten gewährt, muss ebenfalls dafür sorgen, dass sie nicht zu Schaden kommen, etwa aufgrund schadhafter Wege. Auf ein Schild mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" sollte man sich übrigens nicht verlassen
Stichwörter: gärtners + pflichten

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