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Regelung zur Haftung des Wohnungserwerbers
Die in einer Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, die dem Erwerber einer Wohnung die Mithaftung für Wohngeldrückstände des vorherigen Eigentümers auferlegt, ist wirksam. Daran ändert auch nichts, dass der entsprechende Eigentümerbeschluss zwar rechtswidrig war, mangels rechtzeitiger Anfechtung aber bestandskräftig geworden ist.
Hinweis: Der Wohnungsverkäufer muss den Erwerber selbstverständlich auf diese Regelung und etwaige Zahlungsrückstände hinweisen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
Urteil des BayObLG vom 07.03.2002
2Z BR 151/01
NZM 2002, 492