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Zwei Miezen sind genug
Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet
Wer die Auflagen zur Tierhaltung in der Großstadt als allzu streng und belastend empfindet, der hat vielleicht schon mal mit dem Gedanken gespielt, sich aufs Land zu verabschieden. Denn dort, so denken viele, gibt es kaum Einschränkungen. Man darf so viele Katzen und Hunde um sich scharen, wie man nur will.
Oder etwa doch nicht? Diese Frage stand am Ende eines Streits zwischen zwei Nachbarfamilien. Die eine hielt drei Katzen, die sie frei herumstreunen ließ. Die andere Familie musste es ertragen, dass sich die Tiere auf ihrem Grundstück aufhielten und dort selbstverständlich auch regelmäßig Duftmarken hinterließen. Es blieb nichts anderes übrig: Ein Richter musste den Streit schlichten.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte er den Tierfreunden Grenzen. Entweder sie sorgten dafür, dass die Katzen innerhalb des Hauses oder eines eingezäunten Auslaufs blieben, urteilte er, oder sie müssten sich künftig auf zwei Miezen beschränken. Mehr sei den Nachbarn nicht zuzumuten. Das gelte auch für ein ländliches Wohngebiet, selbst wenn man dort generell etwas großzügiger sei als in der Stadt.
(Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen 4 S 48/04