Susanne
Beweis genug sollte der ausgetauschte Zähler sein! Es kann Strafantrag wg. Hausfriedensbruchs bei der Polizei gestellt werden.
Flashgrabber
Danke für die Antwort...
Ist dies wirklich möglich?
Haben gesagt, dass wir zu diesem Termin nicht können.
Er ist aber zusammen mit einem Installateur von einer Firma gekommen, darf er trotzdem nicht rein? Weil es ist ja für ihn ein Aufwand, einen neuen Termin mit der Firma zu machen und dann den Zähler auszutauschen.
Gibt es auch Auswirkungen auf den Mietvertrag? Wir sind ja 3 Jahre gebunden und wollen eigentlich raus.
Grüße Tobias
Susanne
Ja, dies ist wirklich möglich. Der Vermieter darf nur einen Schlüssel zur Wohnung haben, wenn dies dem Mieter bekannt und der damit einverstanden ist.
Selbst dann darf der VM die Wohnung nur betreten, wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. bei Wasserschaden oder Feuer. I.d.R. ist dann aber sowieso die Feuerwehr zu verständigen, sodass es gar nicht nötig ist, dass der VM einen Schlüssel hat.
Der VM muss Euch durch dem MV den uneingeschränkten Besitz an der Wohnung einräumen, dieser ist aber eingeschränkt, wenn er heimlich einen Schlüssel behält. Wenn er diesen ohne Euer Wissen benutzt, so ist dies Hausfriedensbruch.
1. Strafanzeige
2. Fristlose Kündigung des Vertrags möglich, da 1. Vertragsverstoss durch den VM (uneingeschränkter Besitz) und dadurch das Vertrauensverhältnis so gestört, dass die Fortführung nicht länger zuzumuten ist.
Selbst bei Terminen mit Handwerker ist es bei berufstätigen Mietern durchaus legitim, einen anderen Termin zu verlangen!