Susanne
Wenn der VM bis dato nichts gemacht hat wird der Brief sicher lediglich im Abfall landen.
Natürlich kann man drohen, die Vorauszahlungen einzustellen-wenn das alle Mietparteien machen wirds beim Vermieter sicher schnell eng, ist aber meiner Ansicht nach die einzige Möglichkeit.
Ein Anwalt würde auf Rückzahlung der bisher geleisteten Vorauszahlung klagen- wär doch sicher ein schönes Sümmchen.
Außerdem: die Anwaltskosten muss der Vermieter tragen, jedenfalls bei allen, die vertraglich eine jährliche Abrechnung zugesichert bekommen und das sind alle, die Vorauszahlungen leisten.
Hier besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abrechnung, dem der VM nachkommen muss. Der Anwalt wird ja eingeschaltet, weil der VM sich nicht ans Gesetz hält-demnach werden die Kosten dem VM in REchnung gestellt.
Berni911
Hi,
ich weiß nicht ob ich es hier ins Forum gemailt hatte, so bringen Sie iihren Vermieter in den Knast.
Es ist[/b:21045]abzurechnen! Andernfalls geht das bis zur Zwangshaft. Nur muss man da aus dem Quarck kommen und auch mal einen Anwalt bemühen. Kurzes Schreiben an den Vermieter, mit der Forderung bis zum Tag X (3 Wochen) eine Abrrechnung vorzulegen, sonst wird auf seine Kosten ein Anwalt bemüht. Nach ablauf der Frist übernimmt dann der Anwalt, der sich dann hoffentlich damit aus kennt. Alle Kosten des Rechtsstreit sollte dann der Vermieter tragen, soweit er über Geld verfügt!
Grüsse
Berni911
Ein Anwalt würde auf Rückzahlung der bisher geleisteten Vorauszahlung klagen- wär doch sicher ein schönes Sümmchen.
[/quote:4621e]
Keine Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlung trotz fehlender Nebenkostenabrechnung
Urt. OLG Hamm v. 26.06.98 (Az.: 30 REMiet 1/9 [/i:4621e]
lea-zoe
Hallo,
Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Wir, die Hausgemeinschaft, haben uns nun dazu entschieden, dem VM nochmals in einem Brief eine Frist von 4 Wochen zu setzen, in der er uns die Abrechnungen der letzten Jahre zukommen lassen muss. Wenn das nicht geschieht, wird ein Anwalt diesen Sachverhalt auf die Kosten des VM regeln müssen.
Ebenfalls habe wir einen Termin beim Mieterbund ausgemacht, in dem wir uns nochmals gründlich beraten lassen wollen. Die nehmen das dann auch gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts in die Hand.
Ich sehe auch ein, dass man jetzt schärfere Geschütze auffahren sollte. Es ist nur nicht so einfach alle Hausbewohner davon zu überzeugen.
Naja, vielleicht hilft ja der Beratungstermin beim Mieterbund dabei.
Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.
MfG Sandra
Susanne
Liebe(r) Berni,
das ist ein uraltes Urteil, da gibt's noch eines aus 2005 und sogar vom BGH!!!
Möchte dazu folgenden Artikel eines Fachanwalts empfehlen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=19722[/url:e7086]
Berni911
Hallo, ich meine auch woanders noch etwas anderes gelesen zu haben.
Was meinen die den mit:"Fehler, diese Seite kann nicht angezeigt werden" ?
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Berni911
Genialität setzt sich durch, ich hab da was gefunden, ich hoffe wir sprechen vom gleichen Urteil!
Der Bundesgerichtshof hatte nun die Gelegenheit klarzustellen, ob der Mieter im laufenden Mietverhältnis Vorauszahlungen für die Betriebskosten erstattet verlangen kann, soweit der Vermieter nicht fristgemäß abrechnet. Er verneint dies und verweist den Mieter auf das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen sei ein wirksames Druckmittel den Vermieter zur Abrechnung anzuhalten. Der Mieter ist dazu berechtigt bis zur Höhe der nicht abgerechneten Vorauszahlungen im laufenden Jahr die Abschlagszahlungen zurückzuhalten (BGH, Urt. v. 29.03.2006 – VIII ZR 191/05).[/i:68fc9]
Der BGH verneint dies[/b:68fc9]
Warum sollte der BGH dann dem Mieter die Rückzahlung von bereits geleisteten Vorauszahlungen zusprechen??
Ich war immer davon ausgegangen, Nachzahlungen verfallen, Guthaben kann der Mieter einklagen. Ich finde aber nicht die entsprechenden Urteile
Grüsse
Susanne
Wir sprechen vom gleichen Urteil, nur ging es im Urteil um ein beendetes Mietverhältnis, da fällt die Einbehaltung der Vorauszahlung als Druckmittel wohl weg und die Mieter "mußten" wohl auf Zahlung der bereits geleisteten klagen.
Im Endeffekt entscheidet eh der Anwalt, auf was geklagt wird, da werd ich mich doch nicht streiten.... <!-- s --><!-- s -->
Rano
Mal so'n Gedankengang am Rande:
Wenn es dem VM so geht, wie mir mit den Steuererklärungen <!-- s --><!-- s --> , hat er einfach keinen Bock darauf.
Dann kann er aber auch keine Anpassung der VZs machen, da ihm die Grundlagen fehlen.
Also bezahlt ihr evtl. noch BK wie vor 5 Jahren.....
In dem Fall sollte man sich nicht unbedingt mucken, oder??
Gruß
Ralph
Berni911
Hi
ich stimme dir eigendlich zu, wenn er sich mit der Sache etwas befasst hat und seine Mietverträge auch daraufhin ausgerichtet hat, muss er eigendlich nur alle Kosten aufaddieren und das ganze durch die Gesamtwohfläche teilen und mit der Einzelwohnfläche multiplizieren. Das mach ich dir in 5 Minuten.
Auch glaube ich, dass die meisten keine Rückzahlungen bekommen, eher verzichtet der VM auf sein Geld, was die Müll- und Wasserkosten angeht, hat das mit Inflationsrate nix zu tun, eher mit Dispokreditinsen. Von den Energiekosten mal ganz abgesehen.
Was mir am meisten auf den Sack geht ist, dass immer wieder irgendwelche Deppen meinen, sie könnten sich auf diesem Wege irgendwie an den Kosten die sie verursacht haben, herum drücken. Ich finde sowas eine scheiss Einstellung"[/b:07807]. Deshalb gebe ich darauf auch ungern eine Antwort.
Wenn dich dein Vermieter bescheisssen will, dann gibt der dir auch eine Abrechnung, das liegt einfach der Natur der Sache. Da bin ich auch gern bereit zu helfen.(In Hamburg gabs ja son Arsch, siehe Stern TV )
Aber solche Idioten wie, ich bin doch zwei Wochen vor Vertragsende ausgezgen, dann müsste ich doch für die zwei Wochen auch nix zahlen....
Dann geh zum Griechen, bestell Grillteller ohne Zwiebeln und verlang dann 50 Cents Rabbat. Absolute Hohlies.
In diesem Sinne <!-- s --><!-- s -->
Rano
Ach Berni,
warum schreibst Du denn noch Antworten ìm Zustand völliger Verwirrung, also grob geschätzt über 2 Promille?!
Ich weiss ja, dass Deine Antworten gewöhnlich vor Ironie strotzen,
aber warum gibst Du ungern eine Antwort, wenn Du gar nicht gefragt warst?
Das schlimme daran ist, dass das nüchterne Leute lesen müssen und Du weisst wie das ist: Hat man nicht annähernd den gleichen Pegel oder annähernd gleich viele Ouzo, kann man das Lallen nur schwerlich interpretieren.
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Susanne
Den Vergleich mit dem Grillteller fand ich gut....
Ansonsten: warum sollte ich diskutieren, wenn's doch das BGB so vorsieht:
(...)die Abrechnung ist jährlich zu erstellen....(..)[/i:adee2]
Berni911
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