Balkonexperte 18.09.2010 08:15
Tja, das wird teuer für Sie, wenn die Versicherung nicht bezahlt. Aber es dürfte doch klar sein, dass der Verursacher eines Schadens auch für die Beseitung aufkommen muss.
Und Miete und Nebenkosten werden Sie auch bis zum Ende der Mietzeit (Kündigungsfrist 3 Monate) bezahlen müssen, das ist rechtens!
Bladder 18.09.2010 09:58
Was die Gebäudeschäden angeht, wird die Wohngebäudeversicherung des Vermieters wohl eintreten.
Sollte ein Verschulden des Mieters festgestellt werden, dann wird die Gebäudeversicherung bei der Haftpflichtversicherung(sofern vorhanden) regressieren. Aber das machen die beiden unter sich aus.
Der Mieter sollte unbedingt, falls noch nicht geschehen, darauf dringen, das der Vermieter seine Gebäudeversicherung mit einschaltet.
inog 18.09.2010 16:31
beide versicherungen sind bereits informiert. aber warum muss ich die miete bezahlen wenn sie nicht bewohnbar ist
Bladder 19.09.2010 09:48
Wer war denn Schadensverursacher?
Balkonexperte 19.09.2010 12:40
Hallo Inog!
Wer eine Spüle falsch anschließt und dadurch eine Wohnung unter Wasser setzt muss für den angerichteten Schaden aufkommen. Das müsste doch auch Ihnen einleuchten, oder?
Sie haben durch Ihre stümperhafte Arbeit die Wohnung unbewohnbar gemacht! Den Mietausfall soll Ihrer Meinung nach der Vermieter tragen, wenn ich Sie richtig verstehe.
So läuft das aber nicht im richtigen Leben. Ihre Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und beträgt 3 Monate, in diesem Fall läuft Ihr Vertrag bis zum 31.12.2010. falls Sie keinen anderslautenden Vertrag abgeschlossen haben und spätestens die Wohnung schriftlich gegen Beweis bis zum 04.10.2010 gekündigt haben.
Und zu zahlen sind neben der Kaltmiete auch die Betriebskosten (Wasser, Versicherung, Grundsteuer, Grundkosten der Heizung, etc.).
P.S. In der nächsten Wohnung sollten Sie aber handwerkliche Arbeiten unbedingt von Fachleuten ausführen lassen.