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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, habe da ne Frage... wie komme ich am besten aus einem Zeitmietvertrag raus? Will wieder nach thüringen zu meiner Familie zurück ziehen weil ich es hier net mehr aushalte und auch Probleme mit meinem Freund/ bald Exfreund habe.

Ich denke das folgende Punkte wichtig sind zu wissen.

1.) Der Vermieter hat den vertrag noch net unterzeichnet. tut aber wahrscheinlich nichts zur sache.

2.) Die Vormieterin vor mir (vor uns) ist auch durch Nachmieter also mir und meiner ,,tollen mitbewohnerin´´ aus dem befristet mitvertrag rausgekommen.

3.) Habe im Internet gelesen das Vermieter bei Zeitmietvertägen nen gesonderen Grund bzw. überhaupt nen Grund angeben muss warum er kein Normalen mietvertrag macht.
Weiss nicht ob das bei meinem zutrifft

4.) im Mietvertrag steht folgendes:

Das mietverhältnis beginnt am 1.09.2005
1. Nur für Verträge von unbestimmter Dauer: DAs Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann Unter Einhaltung der in Ziff 4 genannten Frist gekündtigt werden.
oder
2. Nur für verträge von bestimmter Dauer (ist durchgestrichen wurden vom Vermieter)
3. Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel -siehe jedoch §5-
-der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12Monaten geschlossen und läuft bis zum 01.09.2006. Er verlängert sich jeweils um 12Monate, falls er nicht gekündigt wird.

4. Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnissses beträgt die Kündigungsfrist
3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind.
6 Kalendermonate usw.





Ich hoffe sehr das ich da irgentwie raus komme weil ich halts net mehr aus
Kaution habe ich allerdings noch keine bezhalt weil ich mir in letzter zeit auch net so sicher war ob ich da bleiben soll in hessen oder nicht und halt hier und da Private Probleme habe-
Habe auch angst das meine Mitbewohnerin also wg mitbewohnerin mir ne strich in die Rechnung macht und mich nicht gehen lässt mir irgentwas anhängt oder so. *heul*
Stichwörter: früher + kommen + raus + zeitmietvertrag

0 Kommentare zu „aus Zeitmietvertrag früher raus kommen”

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