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Lillioth hat diese Frage gestellt
Hallo, wir ziehen zum 15.7. aus unserer Mietwohnung aus und haben mit dem Nachmieter eigentlich abgesprochen, dass er die Renovierungsarbeiten übernimmt. Dennoch hat uns unser Vermieter jetzt mitgeteilt, dass wir diese Arbeiten übernehmen sollen. Wir haben in der Küche einen orangen Farbspiegel und im Arbeitszimmer einen roten Streifen an der Wand. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten übernimmt, jedoch steht darunter "Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten in der Regel: ..." Allerdings sind hier keine Zeitabstände in die Lücken eingetragen worden. Ist diese Klausel nun gültig oder nicht? Vielen Dank für die Hilfe

3 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug”

forsetis Experte! 03.07.2012 11:08

1. Ihre Absprachen mit dem Nachmieter müssen Ihren Vertragspartner (Vermieter) nicht kümmern.

2. Wenn die Klausel den Begriff "in der Regel" heißt, dann ist sie natürlich nicht starr. Erst recht, wenn keine Zeiträume angegeben sind.

Weiteres hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

dieterw 20.07.2012 15:36

Dann würde ich auf die gesetzlichen Regelungen verweisen.

forsetis Experte! 20.07.2012 20:21

Und wo findet man die gesetzlichen Regelungen? Für Kündigungsfristen gibt es Gesetze, aber für Renovierungen wäre mir das neu. Ich beschäftige mich zwar erst seit 10 Jahren mit dieser Materie, aber bisher habe ich noch kein Gesetz zu Renovierungen durch den Mieter kennengelernt.

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