forsetis 03.07.2012 11:08
1. Ihre Absprachen mit dem Nachmieter müssen Ihren Vertragspartner (Vermieter) nicht kümmern.
2. Wenn die Klausel den Begriff "in der Regel" heißt, dann ist sie natürlich nicht starr. Erst recht, wenn keine Zeiträume angegeben sind.
Weiteres hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html
dieterw 20.07.2012 15:36
Dann würde ich auf die gesetzlichen Regelungen verweisen.
forsetis 20.07.2012 20:21
Und wo findet man die gesetzlichen Regelungen? Für Kündigungsfristen gibt es Gesetze, aber für Renovierungen wäre mir das neu. Ich beschäftige mich zwar erst seit 10 Jahren mit dieser Materie, aber bisher habe ich noch kein Gesetz zu Renovierungen durch den Mieter kennengelernt.