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angy hat diese Frage gestellt
Ich muß unbedingt Euren Rat haben, weil ich mir total unsicher bin, wie der Sachverhalt sich wirklich verhält. Eine Wohngemeinschaft bestehend aus 3 Personen hat eine 4 Zi Wohnung bezogen. In deren Mietvertrag (neuste Ausgabe, mit allen neuen Regelungen) steht die Sondervereinbarung: Die Wohnung muß bei Auszug komplett renoviert übergeben werden. Die Wohngemeinschaft hat nur 4 Monate in der gemieteten Wohnung gewohnt. Wegen der Sondervereinbarung haben die 3 Personen Wände, Türen, Fußbodenleisten und Heizkörper gestrichen. Konnte der Vermieter das berechtigt einfordern oder nicht? Im Mietvertrag steht auch: Die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln ist regelmäßig nach 8 Jahren erforderlich, wenn das Aussehen mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Wäre schön, wenn ich eine Aussage dazu bekommen könnte, denn die WG hat zu diesem Thema erhebliche Probleme.

1 Kommentar zu „Renovierung bei Sondervereinbarung im Mietvertrag?”

smile30625 Experte! 10.09.2009 09:31

Hallo,

die Frage kann ohne Kenntnis des genauen Wortlauts des Mietvertrages nicht beantwortet werden, da hier z.T. bereits ein einziges falsches Wort die Renovierungsklausel unwirksam machen kann.

Falls jedoch der Vertrag eine Endrenovierungsverpflichtung UND eine "übliche" Schönheitsreparaturklausel enthält, dürfte wohl wegen Gesamtunwirksamkeit der Klauseln keine Renovierungsverpflichtung bestehen. Ich empfehle hier ein Beratungsgespräch bei einem RA oder dem Mieterbund.

Viele Grüße
smile

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