smile30625 10.09.2009 09:31
Hallo,
die Frage kann ohne Kenntnis des genauen Wortlauts des Mietvertrages nicht beantwortet werden, da hier z.T. bereits ein einziges falsches Wort die Renovierungsklausel unwirksam machen kann.
Falls jedoch der Vertrag eine Endrenovierungsverpflichtung UND eine "übliche" Schönheitsreparaturklausel enthält, dürfte wohl wegen Gesamtunwirksamkeit der Klauseln keine Renovierungsverpflichtung bestehen. Ich empfehle hier ein Beratungsgespräch bei einem RA oder dem Mieterbund.
Viele Grüße
smile