Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe eine Frage zur Renovierung der Wohnung meiner Oma.

Meine Oma ist Anfang des Jahres wegen Altersdemenz ins Altersheim gekommen.
Der Mietvertrag wurde fristgerecht gekündigt von meiner Mutter und Tante.

Kann nun der Vermieter von meiner Mutter ( 68 Jahre alt)und Tante ( 65 Jahre alt)verlangen die Wohnung für die Übergabe zu renovieren?
D.h. Türen und heizungen streichen ect. (Steht so im Mietvertrag)
Meine Oma wohnte dort seit 68.
Meine Oma war doch der Mieter und nicht meine Mutter oder Tante.
das meine oma es nicht mehr machen kann ist Klar ,aber muss nun meine Mutter und Tante diesen Part übernehmen obwohl sie keinen Mietvertrag mit dem Vermieter für diese Wohnung haben ??

Gruss Stefan
Stichwörter: renovierung + wohnung + meiner + oma

6 Kommentare zu „Renovierung der Wohnung meiner Oma”

fin Experte!

Hier muss ganz genau der Mietvertrag Ihrer Oma gelesen werden. Hoffe dieser existiert noch. Wenn hier vereinbart wurde, dass Schönheitsreparaturen (Streichen) vom Mieter zu erledigen sind und dies Ihre Oma evtl. vernachlässigt hat während ihrer Mietzeit, so treten die Erben hier für die Ansprüche aus dem Mietvertrag an.
Das Ihre Oma das nicht mehr kann ist klar. Auf der anderen Seite aber hat der Vermieter evtl. erhebliche Kosten zu tragen, wenn er die Wohnung renovieren muss. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, dann ist der Vermieter aber allein für die Renovierung zuständig.

seti30

Danke erst mal für die erste Antwort

Das Erben Sachen von Verstorbenen Übernehmen muessen ist klar.
Aber das problem ist ja das meine Oma noch nicht verstorben ist, ( oder wird in diesem Fall ein Auszug ins altenheim gleichgesetzt mit verstorben, sprich potenzielle Erben ??) wie sieht es dann damit aus , ich meine die renovierung ihrer wohnung ?

Und der Mietvertag ist noch vorhanden. Dort steht das der mieter bei Auszug zu renovieren hat, wie tapete ab, Deckenplatten ab, decken rollen, Heizungen / rohre streichen, Türen streichen, usw.

Aber wie schon gesagt ,meine Oma kann diesen part nicht wegen ihrer Demenz und Alter nicht übernehmen.

Sind nun meine Mutter und Tante verpflichtet das zu übernehemn ?


Geld ist bei allen drei nicht vorhanden.

Der übergabe vertrag bzw. Renovierungsliste wurde bei besichtigung NICHT unterschrieben von meiner Mutter oder tante.

Gruss seti

fin Experte!

Wenn Ihre Mutter/Tante zum Betreuer Ihrer Oma ernannt wurde, dann müssen die sich um diese Angelegenheit kümmern, da Ihre Oma aufgrund der Demenz keine Rechtsgeschäfte mehr erledigen kann. Renovierungsmaßnahmen sind dann auch nur aus dem Vermögen Ihrer Oma zu bezahlen. Irgendwie sollte man sich hier einigen, evtl. männliche Familienangehörige für wenigstens ein paar Renovierungsarbeiten anbieten. Ansonsten möglich, dass der Vermieter klagt, aber auch mit dem evtl. Ausgang, dass er hier doch letztendlich alles selbst erledigen muss.

seti30

Danke nochmals für deine Antwort , fin

Wenn das " vermögen" was sie nicht hat, für das Altersheim drauf geht und somit kein Geld da ist zum Renovieren wie sieht es dann aus ?

Aus eigener tasche zahlen ?


gruss Stefan

fin Experte!

Da müßte sich der Vermieter so lange mit Forderungen melden, wie eben noch Geld vorhanden ist. Ansonsten sieht es schlecht für den Vermieter aus.

Christoph_A. Experte!

Zu Lebzeiten der Oma ist und bleibt die Oma der Vertragspartner des VM. Wurde die Kündigung denn wenigstens von der Oma unterschrieben ? Oder wurden die Mutter und Tante dazu von der Oma bevollmächtigt ?

Zieht nun die Oma in eine Altersheim, was natürlich nicht mit dem Ableben gleich zu setzen ist, kann sich der VM erstmal nur an die Oma wenden.

Andere Familienangehörige haben vorerst damit nichts zu tun.

Eine wirksame Schönheitsreparaturenklausel vorausgesetzt, wäre nun die Oma verpflichtet, zu renovieren. Aufgrund ihrer Gesundheit kann sie aber nicht mehr.

Hier kann nun doch passieren, daß die direkten Angehörigen also die Tochter der Oma, mit haftbar gemacht werden kann.

Nicht nur Eltern haften für die Kinder, sondern auch umgekehrt.

Es sollte zuallererst geprüft werden, ob die Schönheitsreparaturen seinerzeit rechtswirksam übertragen wurden.

Bei alten Verträgen ist das oftmals nicht der Fall.

Deswegen hier mal auf jeden Fall die vollständige Klausel posten. Vielleicht hat sich das Thema ja schon erledigt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.