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Schadensersatz bei falscher Verdächtigung einer Kollegin
Eine Mitarbeiterin eines Baumarktes kam durch einen Hinweis eines Kollegen in den Verdacht, an umfangreichen Betrügereien zu Lasten des Arbeitgebers beteiligt gewesen zu sein. In dem der fristlosen Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozess sah sich die unschuldige Arbeitnehmerin wegen der unsicheren Beweislast gezwungen, einem Vergleich zuzustimmen, mit dem das Arbeitsverhältnis schließlich einvernehmlich aufgelöst wurde.
Später erfuhr sie, von welchem Kollegen sie bewusst wahrheitswidrig angeschwärzt wurde, und verklagte ihn auf Zahlung von Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Delinquenten zum Ersatz des gesamten Schadens (über 20.000 EUR), der der gekündigten Kollegin durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstanden war. Den Abschluss des Vergleichs vor dem Arbeitsgericht hielt das Gericht unter den damaligen Umständen für gerechtfertigt.
Urteil des OLG Koblenz vom 23.01.2003
5 U 13/03
OLGR Koblenz 2003, 128