tenant61
. für verfärbungen des leitungswassers seh ich auf die schnelle 2 mögliche ursachen.
1. es wird tatsächlich verunreinigt geliefert. dann wäre es sache der örtlichen stadtwerke oder
2. die zuleitung ist am rosten, dann wäre es sache des vermieters. rostiges wasser ist allerdings nur unschön, aber nicht gefährlich.
wende dich doch zunächst mal an die stadtwerke. normalerweise gehen die solchen dingen zügig nach und beheben die sache, wenn´s in deren aufgabenbereich fällt.
wegen der sat-schüssel reicht der hinweis darauf, dass du ausländer bist, nicht aus. man müßte wissen, welches deine muttersprache ist und welche programme über antenne und decoder eingespeist werden. falls du über breitbandkabel in verbindung mit decoder mindestens 2-3 programme in deiner muttersprache empfangen kannst, darf der vermieter dich darauf verweisen. wenn er dir die sat-anlage gestattet hat, darf er selbstverständlich den aufstellungsort bestimmen. kosten spielen dabei eine untergeordnete rolle.
labac
das wurde schon geprüft. Es sind auf jeden fall rostige rohre!
ich habe zwar breitbandkabel, und es gibt den kroatischen sender hrt 1 der aber verschlüsselt ist und nicht entschlüsselt werden kann. besser gesagt, dieser sender strahlt fta aus und verschlüsselt. und da hrt in einem anderen verschlüsselungssystem verschlüsselt als die ewt-breitbandnetze, geht dieser sender nur, wenn er fta ist! und das reicht nicht aus!
tenant61
. bei rostigem wasser ist eine minderung berechtigt. diese solltest du aber in % angeben, nicht in €. die höhe des minderungsanspruchs wird von den gerichten je nach einzelfall unterschiedlich bewertet, je nachdem, wie lange der zustand schon andauert, wie stark die verfärbung ist usw. zwischen 10 - 20 % sollten machbar sein, in einem extremfall wurden aber sogar nur 1,9% zugesprochen.
zum empfang deines heimatsenders fehlt dir offenbar nur der geeignete decoder, richtig? darauf könnte dich der vermieter verweisen. allerdings reicht 1 sender in deiner muttersprache nicht aus, die gerichte gehen heute mehrheitlich davon aus, dass 2-3 sender in der muttersprache empfangbar sein müssen; wenn das der fall ist, darf der vermieter die sat-schüssel ablehnen. solltest du also trotz decoder höchstens 1 kroatisches programm empfangen können, hast du sehr gute aussichten, ggfs vor gericht recht zu bekommen. dennoch bleibt das recht, den aufstellungsort zu bestimmen, beim vermieter.