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Baurecht Insolvenzrecht - Baumängelrecht Aufrechnung Schadensrecht
BGH - OLG Nürnberg - LG Weiden
22.9.2005
VII ZR 117/03
§ 95 Abs. 1 Satz 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus.
InsO § 95 Abs. 1 Satz 3
Aktenzeichen: VIIZR117/03 Paragraphen: InsO§95 Datum: 2005-09-22