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Minderungsquote: 5 %.<br />
Weitere Fälle und Urteile und viele Informationen über Wohnungsmängel und Mietminderung enthält die vom Deutschen Mieterbund herausgegebene Broschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung"; sie ist bei den örtlichen Mietervereinen erhältlich.<br />
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Quelle: Amtsgericht Potsdam<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1996, S. 760 <br />