fin
Das ist so nicht in Ordnung.
Bei der Gartenpflege dürfen nur immer wiederkehrende Maßnahmen wie Rasenmäher, Heckenschnitt, Baumschnitt, Unkrautjäten etc. umgelegt werden. Diese können sich nicht auf einmal ein Jahr aufs andere um das Doppelte verteuern. Hier den Vermieter darauf ansprechen. Bitte aber auch in den Mietvertrag schauen was hier beim Punkt Gartenpflege vereinbart wurde.
Rano
Das ist so nicht in Ordnung.
Bei der Gartenpflege dürfen nur immer wiederkehrende Maßnahmen wie Rasenmäher, Heckenschnitt, Baumschnitt[/b:8b966], Unkrautjäten etc. umgelegt werden. ......[/quote:8b966]
Soweit richtig. Es gibt aber auch Arbeiten, die zwar regelmäßig[/i:8b966], aber eben nicht jährlich anfallen. Wie eben z.B. Baumschnitt.
Gruß
Ralph
fin
Guck noch mal in meinen Beitrag, lieber Ralph. Hier hatte ich "Baumschnitt" geschrieben. Und das Wort "jährlich" kam gar nicht vor. <!-- s --><!-- s -->
Rano
Du begründest mit den von Dir aufgeführten Arbeiten, daß sich die Kosten nicht von einem auf's andere Jahr verdoppeln dürfen.
Kommen arbeiten aber zwar regelmäßig, aber eben nicht jährlich vor (z.B. Baumschnitt) kann solch ein Unterschied aber sehrwohl zustande kommen.
Alles klar? <!-- s --><!-- s -->