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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In der aktuellen Nebenkostenabrechnung unseres Vermieters ist natürlich auch wieder ein Kostenpunkt die Wartung und Reinigung der Gastherme. Dies ist im MV - allerdings ohne Nennung einer Obergrenze - durch Hinweis auf §7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung auch so geregelt.

Da der Monteur, der die letzten Jahre für die Wartung und Reinigung zuständig war, anscheinend etwas nachlässig diese Arbeiten durchgeführt hat, wurde ein anderer Monteur vom Vermieter beauftragt.
Die notwendigen Arbeiten waren etwas aufwendiger als in den Vorjahren.
Auf der Rechnung für die Wartung im Jahr 2005 tauchen nunmehr Posten auf, die versteckte Reparaturkosten sein könnten.
Es handelt sich hierbei um Dichtungsringe und Elektroden, die erneuert wurden.

Gehört der Austausch von Teilen an der Therme tatsächlich zur Wartung oder sind darunter eigentlich nur die Monteurstunden zu verstehen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

G.K.

4 Kommentare zu „Wartung einer Gasbrennwert-Heiztherme - Was gehört dazu?”

Susanne Experte!

Das sollte wohl eher ein Techniker beantworten.

Oder anders: Bemängel die Rechnung schriftlich beim VM, da er für Reparatur und Instandhaltung aufkommen muss. Der Monteur muss dann auch die Arbeitszeit für Reparaturkosten aufsplitten, ich würde dann aber nicht von "versteckten" Kosten reden....

suitcase

Es muss aber doch eine grundsätzliche Regelung geben, ob zur Wartung, überhaupt der Austausch von Geräteteilen gehört. Oder ob die umlegbaren Wartungskosten sich "nur" auf Arbeitsstunden beziehen dürfen.

G.K.

fin Experte!

Bei einer Wartung können gewisse Kleinteile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, mit in die Wartung fallen. Dafür muss die Heizung nicht kaputt sein. Ein Beispiel wäre das regelmäßige Auswechseln des Filters einmal im Jahr bei einer ölheizung.
Hier am besten bei einer Heizungsbaufirma erkundigen welche Arbeiten alle zu einer Wartung gehören. Bei Austausch von Kleinteilen, die in sehr kurzer zeit während der Wartung gemacht werden, würde ich hier nicht so kleinlich sein.

sarl

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn ich habe folgendes Problem:

Bisher war ich allein an einer Zentralheizung in einem Mehrfamilienhaus angeschlossen und hatte deshalb einen direkten Vertrag mit den Stadtwerken.
Jetzt sind aber im März die übrigen zwei Parteien auch angeschlossen worden.

Fragen:
1. Darf der Vermieter ohne weiteres Verbrauchszähler installieren und die Kosten auf die Mieter umlegen, oder haben wir (Mieter) da Mitspracherecht? Es könnte ja sein, dass der Vermieter die Verbrauchszähler mieten will und das monatlich teurer ist, als wenn man sie kauft; bzw. Etagenzähler installiert.

2. Nach dem Anschluß der beiden übrigen Parteien ist eine Wartung der Zentralheizung durchgeführt worden. Auf wen dürfen die Kosten dafür umgelegt werden? Wäre das in diesem Fall auf mich allein, da ich bisher einziger Nutzer war, oder auf alle, da sie von jetzt an für alle Mieter funktioniert? Oder ist es etwas dazwischen?

3. Muß die neue Situation im Mietvertrag Beachtung finden, d.h. muß es einen Zusatz über die Heizkostenabrechnung und von nun an zu zahlende monatliche Pauschale an den Vermieter geben?

Vielen Dank im Voraus

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