Der_Mario
Formularmäßig vereinbarte Fachhandwerkerklauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Ghostraider
Eine Ein oder Auszugsrenovierung die im Mietvertrag schriftlich verlangt wird ist unwirksam.
Auch wenn nur das Geld dafür auf den Tisch gelegt werden soll wird der Mieter benachteiligt und das soll nicht sein.
Außerdem ist die Wohnung nach der kurzen Zeit nicht so verwohnt das diese vollständig renoviert werden muss und der Mieter brauch normalerweise nur das renovieren was er abgewohnt hat.
Im Zweifelsfall oder wenn der Vermieter Ärger macht auf zum Anwalt für Mietrecht und den Vertrag dort zur Kontrolle vorlegen, das ist billiger wie renovieren.
Gruß
ghost