Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
tokessa1949 hat diese Frage gestellt
Zu unserer Wohnung gibt es keinen Keller, dafür haben wir in der Wohnung einen Abstellraum und im Haus einen gemeinsamen Fahrradabstellraum. Darf dieser Abstellraum zu den m² der Wohnfläche dazu gerechnet werden?
Stichwörter: abstellraum

1 Kommentar zu „Kein Keller, dafür Abstellraum in der Wohnung”

Ghostraider Experte!

Warum sollte dieser Raum der in der Wohnung sich befindet nicht in der qm² Berechnung des Wohnraums eingerechnet werden dürfen ?

Dann dürfte die Gästetoilette oder das Bad auch nicht dazu gerechnet werden.

Nein der Abstellraum gehört zur Wohnung und wird eingerechnet. Ein Kellerraum kann zwar mitgemietet werden, wird aber nicht in die qm² der Wohnfläche einbezogen.
Der gemeinsamen Fahrradabstellraum wiederum darf, da dies ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist, nicht in der Miete auftauchen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.