Ghostraider
Warum sollte dieser Raum der in der Wohnung sich befindet nicht in der qm² Berechnung des Wohnraums eingerechnet werden dürfen ?
Dann dürfte die Gästetoilette oder das Bad auch nicht dazu gerechnet werden.
Nein der Abstellraum gehört zur Wohnung und wird eingerechnet. Ein Kellerraum kann zwar mitgemietet werden, wird aber nicht in die qm² der Wohnfläche einbezogen.
Der gemeinsamen Fahrradabstellraum wiederum darf, da dies ein Gemeinschaftlich genutzter Raum ist, nicht in der Miete auftauchen.
Gruß
ghost