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Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Vormieter und Nachmieter schließen neben dem gültigen Mietvertrag (zwischen Vormieter und Vermieter) einen Nebenvertrag ab, in dem u.a. vereinbart wird, dass der Nachmieter die "Renovierungsarbeiten" durchführt.
Dies tut er dann auch und präsentiert nach Abschluss der Arbeiten dem Vormieter die Materialrechnungen für Farbe etc..
Der Vormieter argumentiert, dass "Renovierungsarbeiten" so zu verstehen ist, dass die Materialkosten darin entahlten sind und er diese nicht tragen wird.
Der Nachmieter argumentiert, dass er unter "Renovierungsarbeiten" lediglich die Arbeitsleistung nicht aber den Materialaufwand verstehe und diesen dementsprechend weiterbeerrechnet.
Frage: Wer von beiden muss nun die entstandenen Materialkosten tragen?
Anmerkung: In dem ursprünglichen Mietvertrag zwischen Vormieter und Vermieter galt, dass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen hat (nach der gängigen zeitlichen Staffelung).
Mit für jeden Kommentar und/oder Hinweis dankbar.