fin
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten greift auch hier.
Kostenerstattungen wegen Ihrer Renovierungen können Sie nicht verlangen, da Sie wahrscheinlich dies nicht mußten und das freiwillig getan haben. In einem Mietshaus oder Mietwohnung sollte man nie ohne genaue Absprachen und Einwilligung des Vermieters Fliesen legen etc. oder sonstige Änderungen vornehmen. Eine Veränderung der Mietsache ist eigentlich Sache des Vermieters oder bedarf dessen ausdrückliche Zustimmung. Ändert der Mieter auf eigene Faust und weil er die Änderung will, so muß er auch die Kosten tragen. Er muß sogar die Mietsache wieder in den Urzustand bringen, wenn das im Mietvertrag so steht und der Vermieter das will. Unerheblich ist auch, wenn Sie sich eine zeitlang im Glaube befanden, dies Haus werde einmal Ihnen gehören. Das war ein Irrglaube.
Den Wert des Restbestand im Öltank können Sie sich beim Auszug vom Vermieter gutschreiben lassen oder fordern.
0134562
Danke für die rasche Antwort !
Über die erheblichen Renovierungsarbeiten war der Vermieter in Kenntnis gesetzt und hatte es auch gesehen. Desweiteren war er derjenige der immer "ja, ja machen sie ruhig, ist schon o.k." sagte. Na ja den Fehler mach ich nicht nochmal. Eine Frage habe ich noch, während der Mietzeit, gab der Durchlauferhitzer seinen Geist auf, ich hatte die Gelegenheit preisgünstig einen neuen zu kaufen und habe diesen dann installiert. Das defekte Gerät habe ich behalten und unglücklicherweise den Vermieter damit damals auch in Ruhe gelassen. Wem gehört der neue Durchlauferhitzer noch mir oder ist er schon in den Besitz des Hauseigentümers gegangen. Kann hierfür auch Wertausgleich verlangen, ebenso wie für Blumen, Sträucher etc. die ich gepflanzt habe ???
Vielen Dank schon mal
0134562
Susanne
Den Durchlauferhitzer darfst Du entfernen, da Dein Eigentum. Den Alten wieder montieren.
Selbst wenn Du im Vertrag eine Kleinreparaturklausel hast, fällt der Durchlauferhitzer von den Kosten her bestimmt nicht darunter.
Pflanzen und Sträucher darfst Du auch mitnehmen.
fin
Sie haben sich die Antwort schon selbst geschrieben, nämlich dass Sie sowas nicht noch einmal machen. Im Eigentum anderer sollte man nicht werkeln bis zum Geht nicht mehr. Natürlich kann der Vermieter Ihnen alles erlaubt haben, aber verpflichtet ist er dadurch nicht Ihnen irgendetwas zu ersetzen.
In üblichen Formularmietverträgen steht drin, dass bei Auszug immer der Urzustand der Wohnung wieder herzustellen ist. Rein rechtlich heißt das, dass Sie im Streitfall sogar die Fliesen, die Sie angebracht hatten, wieder runterreißen müssen.
Faustregel heißt halt : In einer Mietwohnung so wenig selbst machen wie möglich. Im Eigenheim kann man machen was man will. Anders wäre es auch wenn man sich ein renovierungsbedüftiges Haus absichtlich mietet und beabsichtigt dort auch lange oder bis zum Lebensende zu wohnen. Bei alten Vermietern ist so etwas oft willkommen. Woanders aber nicht.
Der Durchlauferhitzer gehört Ihnen, den können Sie mitnehmen und den defekten da lassen. Wenn Sie dem Vermieter erklären, dass dieser defekt war, brauchen Sie den auch nicht unbedingt wieder anbringen.
Grundsätzlich: Alles was man selbst kauft und bezahlt, gehört Ihnen!