Susanne
Hat Dein Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?
Wenn nicht, fällt das unter Instandsetzung und ist vom Vermieter zu bezahlen, allerdings müssen sich auch beide einig sein, dass der Gasherd zur Mietsache gehört.
kleinemaus
Kleinreparaturklausel ja........ <!-- s --><!-- s -->
Wie ist das gemeint, das wir uns beide einig sind, das der Gasherd zur Mietsache gehört <!-- s --><!-- s -->
Im Mietvertrag steht bei mir .......folgende Einrichtungen sind Eigentum des Vermieters...........Gasherd Küche einschl.Anschlussschauch.......
.......unter einem anderen Punkt wiederum........Mieter ist verplichtet......Ggenstände die seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen ....Öfen, Herde u.s.w. instandzuhalten/intstant zu setzen.es sei denn er beweißt, das ihn insoweit kein Verschulden trifft.
Naja und im nächsten Punkt kommt ebene die Kleinreparaturklausel. <!-- s --><!-- s -->
Susanne
OK, es ist also festgelegt, dass der Gasherd zur Mietsache gehört - d.h. u.a. , dass der VM einen neuen kaufen muss, falls der Alte nicht mehr reparabel ist. (Instandhaltung)
Um gültig zu sein, muss die Kleinreparatur 2 Voraussetzungen erfüllen:
1. Begrenzung für die einzelne Reparatur, i.d.R. 75.-€
2. Begrenzung der Belastung für den Mieter pro Jahr, i.d.R. nicht mehr als 8% der Kaltmiete (für den Fall, dass sich Kleinreparaturen in einem Jahr besonders häufen)