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mRofsimpsOn hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich ärgere mich schon länger mit meinem Vermieter über die Betriebskostenabrechnung rum.

der Sachverhalt:

ich hab im Januar wegen der Betriebskosten Widerspruch eingelegt, da mir viele Posten der seltsam vorkamen (Beispielsweise lagen die Kosten für die Müllabfuhr um ca 80% über dem Nevau, was der Nebenkostenspiegel 2007 vorsah .. aber auch andere Punkte lagen mind. 10% über dem Niveau)
Es kam keine Antwort.
Ich habe ein zweites Schreiben aufgesetzt (drei Wochen später), um meine Kritik zu verdeutlich.
Außerdem habe dem Vermieter nun eine Frist von einem Monat gegeben die Fragen zu beatnworten.
Diese Frist habe ich gesetzt, da mittlerweile der Vermieter die Foderung einfach mit der Miete von meinem Konto abgezogen hat.

Es kam wieder keine Antwort.
Wie angekündigt habe ich den Betrag zurückgezogen und gleichzeitig die fällige Miete aufs Konto überwiesen.

Gestern habe ich eine Antwort auf meinen Einspruch erhalten. Also fünf Monate später.

Darin steht nun, dass die Kosten alle stimmen.
Nur die Hauwartskosten waren nich korrekt und werden von 100% auf 60% reduziert.

Jetzt kommt das dicke Ei:

Der Vermieter behauptet, ich habe die Märzmiete zurückbehalten.
Ich sitze gerade vor meinem Kontoauszug wo ich zweifelsfrei sehe, dass die Märzmiete auf deren Konto eingegangen ist.

Sie fordern jetzt von mir den Nachzahlung und diese Miete + Rücklastschriftsgebühr zu bezahlen.

Insgesamt 360 Euro.
Gleichzeitig droht der Vermieter mein Kautionskonto zu verpfänden, sollte ich bis 7.08 nicht ausgeglichen haben.

Nun meine Frage:

Hat dieses Schreiben Gültigkeit?
Immerhin hat der Vermieter die Frist nicht eingehalten, die ich ihm im Februar gegeben habe.
Und nun verlagt er von mir eine gerade mal zwei Wochen lange Frist einzuhalten, oder ich verliere mein Geld.

Was kann ich tun?
Stichwörter: kaution + nebenkosten + forderung

3 Kommentare zu „Ärger mit dem Vermieter (Forderungen + Kautionsrückzahlung)”

mRofsimpsOn 24.07.2009 11:05

hat niemand eine idee?

Karo30 30.07.2009 09:38

Hallo - ich sehe, du hast noch keien Antwort bekommen.
Wenn du nachweisen kannst, und das kannst du über den Kontoauszug, dass du deine Mieter bezahlt hast, dann sollte das kein Problem sein. Nehm dir doch einen Anwalt - so ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Dann bist du aber auf der sicheren Seite. Ich hoffe, du hast inzwischen das Problem gelöst. Schade, dass hier so wenig los ist.

lg Karo

Karo30 30.07.2009 09:39

Bins nochmal - die Verbraucherzentrale berät auch und schreibt auch mal einen Brief. Die Tarife kannst du im Internet finden..Sind billiger wie ein Anwalt.

Karo

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