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mannilop hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Anwälte unter euch,
eine Frage zum Mietrecht. Ein Ausländer (Nicht-EU-Mitgliedsland, nachfolgend "A" ;) möchte nach Deutschland für das Studium ziehen. Die Visumsanträge werden für ihn und sein Kind gestellt. Alle ausgeschriebenen Kriterien für die Visumserteilung werden erfüllt. A bemüht sich während der Bearbeitungszeit auch um eine Wohnung für sich und das Kind und schließt einen Mietvertrag ab einem Zeitpunkt ab, der ihm als für die Visumserteilung realistisch erscheint. A zahlt die Miete, kann die Wohnung aber nicht beziehen, weil er kein Visum hat. Nach ungewöhnlich langer Wartezeit (mehrere Monate) wird ihm schließlich das Visum verweigert. A muss die Wohnung nun kündigen und reicht einen Kündigungsantrag ein. Frage: Kann er sich auf Höhere Gewalt in Bezug auf Visumsverweigerung berufen?

1 Kommentar zu „Visumsverweigerung - Höhere Gewalt?”

forsetis Experte! 14.01.2016 16:55

Das hat ja mit Mietrecht nun garnichts zu tun, denn das Mietrecht kennt zum einen keinen Visumszwang und zum anderen keine höhere Gewalt. Wenn selbst der Tod eines Mieters keine sofortige Entlassung aus dem Mietvertrag erlaubt und die Wohnung von den Erben fristgerecht gekündigt werden muss, bedeutet das in diesem Fall, dass die Wohnung frühestens zum 31.04.2016 gekündigt werden kann.
Vielleicht ist der Vermieter aus Kulanz zu einem Mietaufhebungsvertrag bereit, darauf besteht aber kein Rechtsanspruch.

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