forsetis 14.01.2016 16:55
Das hat ja mit Mietrecht nun garnichts zu tun, denn das Mietrecht kennt zum einen keinen Visumszwang und zum anderen keine höhere Gewalt. Wenn selbst der Tod eines Mieters keine sofortige Entlassung aus dem Mietvertrag erlaubt und die Wohnung von den Erben fristgerecht gekündigt werden muss, bedeutet das in diesem Fall, dass die Wohnung frühestens zum 31.04.2016 gekündigt werden kann.
Vielleicht ist der Vermieter aus Kulanz zu einem Mietaufhebungsvertrag bereit, darauf besteht aber kein Rechtsanspruch.