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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

von meinem Vermieter habe ich heute folgendes Schreiben erhalten:

"...wie Sie wissen müssen Dächer von vermieteten Häusern bis ende 2006 wärme-isoliert werden.

Kosten ca. 14.600 - 23230 Euro

...blablabla ...

Selbstverständlich werde ich den günstigsten Anbieter beauftragen.

Die Kosten müssen mit dem Faktor 1,1 multipliziert, für 10 Jahre auf die Miete umgelegt werden. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Mieterhöhung von mindestens 133,83€ pro Monat. Während dieser Zeit können weitere Mieterhöhungen z.b. Erhöhung des Lebenskostenindex oder hinzunahme eines weiteren Miet-Raumes nicht ausgeschlossen werden."

Ist das alles so rechtens? Da kann doch ich nichts dafür, wenn er wegen des Daches verpflichtet ist zu renovieren. Renovierungen haben Ihm die letzten Jahre auch nicht interessiert, obwohl gefordert.
Die letzte Mieterhöhung war im Jahr 2001.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.

4 Kommentare zu „Umlage von Renovierungskosten auf die Mietkosten”

fin Experte!

Mir ist zwar nicht bekannt, dass eine Wärmeisolierung des Daches bei vermieteten Wohnräumen bis 2006 vorgeschrieben ist, es handelt sich hierbei aber auch um eine Modernisierungsmaßnahme, die der Vermieter auch ohne eine Vorschrift vornehmen kann, um den Wohnwert zu verbessern. Da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, kann er daraufhin auch die Miete erhöhen. Sie haben als Mieter aber das Recht zur Kündigung, wenn Sie das nicht wollen.

Susanne Experte!

Aber Achtung:
der Vermieter muss Instandhaltungskosten, die auch in solche Massnahmen einfliessen und Zuschüsse von der Summe der Kosten abziehen, nur von den reinen Modernisierungskosten darf er 11% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Daher lohnt es sich, die Modernisierungsankündigung, die Du erhalten hast, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

Ausserdem ist es auch möglich, dass die Modernisierungsankündigung nicht den formellen Ansprüchen entspricht, das kann auch der Anwalt sehen. Hier müssen z.B. Art, Beginn, Dauer und Ende der Arbeiten angegeben werden. Die Ankündigung muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Arbeiten beim Mieter eingehen etc.
Wird zur Unterschrift aufgefordert? Blos nichts unterschreiben!!!

Weiterhin wird sicherlich durch die Zeit der Bauarbeiten Dein Wohnwert gemindert (jedenfalls bei den Mietern im Haus, die eine Dachwohnung haben) daher darf hier für die Zeit der Bauarbeiten sicher die Mieter gemindert werden.

bayern-bonsai

Danke für die guten Infos. Mein Vermieter gibt sicher kein Geld freiwillig aus, wenn er nichts machen muss. Also werde ich ebenfalls mal nachprüfen, ob eine Pflicht besteht. Andererseits ist die ganze Doppelhaushälfte ein Uraltbau, in der so gut wie gar nichts isoliert ist, sprich Fenster, Türen, Keller, Dach, etc. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man das als Modernisierungsmaßnahme bezeichnen kann, eher Sanierung oder Renovierung. Weiterhin soll das Ganze ja eine energieeffizientere Maßnahme sein. Wenn es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handeln sollte. Bei den Löchern und der Tatsache, daß wir allein 250€ jeden Monat an Heiz- und Nebenkosten haben, kann ich mir nicht vorstellen, daß das Abdichten des Daches allein auch nur etwas bewirkt.
Weiterhin denke ich mir, wenn er dazu verpflichtet ist, warum hat dann der Mieter die Kosten zu übernehmen. Schliesslich kann der Vermieter die Kosten steuerlich geltend machen und erhält sicherlich einen Zuschuß. Dann macht er ja einen Gewinn. Wäre ja ein gefundenes Fressen für jeden Vermieter der kostenlos den Mietwert immens steigern will.

fin Experte!

Ich denke, Sie malen die Welt eines Vermieters zu rosarot aus. Das entspricht aber nicht der Realität. Um das zu verstehen, sollten Sie aber selbst einmal Eigentum besitzen und das instand halten müssen. Dann wissen Sie was das alles kostet.
Wärmedämmung am Dach ist eine Modernisierungsmaßnahme. Eine Instandhaltung wäre z.B. wenn das Dach undicht wäre durch beschädigte Dachziegeln etc. Den Unterschied sollten auch Sie akzeptieren. Ihnen steht es als Mieter doch frei die Wohnung zu kündigen wenn Sie so unzufrieden sind. Sie könnten dann in einen Neubau ziehen, wo alles besser erscheint. Wie wäre das?

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