Ghostraider
Nein eine bestimmte Frist zur Erneuerung der Küche gibt es nicht.
Aber man wird einen Zeitwert abrechnen können und wenn dieser bei 10 oder 15 Jahren liegt kann der Eigentümer nichts mehr von Ihnen verlangen.
ich würde mir keine großen Gedanken darum machen und wenn es soweit ist, nur mal kurz nach den Restwert nach Abzug des Zeitwerts fragen und die 5 € werden sie wohl noch aufbringen. ))
Gruß
ghost
marabuh
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort !
Ghostraider
Ach so, habe ich vergessen.
Wenn nur die Arbeitsplatte beschädigt wurde kann auch nur dafür ein Ersatz gefordert werden und da gilt auch Abzug Zeitwert.
Gruß
ghost