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marabuh hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Ich wohne bereits 10 Jahre in einer Wohnung zur Miete und werde im Sommer diesen Jahres ausziehen. Bei meinem Einzug wurde die Einbauküche mit übernommen und ist daher nun schon 12 Jahre alt. Leider ist mir kürzlich ein kleines Malheur mit der Arbeitsplatte passiert. Nun frage ich mich, ob mich mein Vermieter für den Schaden zur Kasse beten darf, obwohl die Küche meiner Meinung nach eine Modernisierung aufgrund von auftretenden Gebrauchsspuren nötig hätte. Gibt es hier gesetzlich vorgeschriebene Fristen?

Ich bitte um schnellmöglichste Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

3 Kommentare zu „Gibt es eine Frist, wann eine mitvermietete Einbauküche vom Vermieter erneuert werden muss?”

Ghostraider Experte!

Nein eine bestimmte Frist zur Erneuerung der Küche gibt es nicht.
Aber man wird einen Zeitwert abrechnen können und wenn dieser bei 10 oder 15 Jahren liegt kann der Eigentümer nichts mehr von Ihnen verlangen.

ich würde mir keine großen Gedanken darum machen und wenn es soweit ist, nur mal kurz nach den Restwert nach Abzug des Zeitwerts fragen und die 5 € werden sie wohl noch aufbringen. :-) ))

Gruß
ghost

marabuh

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort !

Ghostraider Experte!

Ach so, habe ich vergessen.
Wenn nur die Arbeitsplatte beschädigt wurde kann auch nur dafür ein Ersatz gefordert werden und da gilt auch Abzug Zeitwert.

Gruß
ghost

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