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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Rückgängigmachung einer Arbeitsvertragsänderung

Ein Arbeitnehmer erklärte sich auf Drängen des Arbeitgebers mit der Versetzung auf einen erheblich schlechter bezahlten Arbeitsplatz nur deshalb einverstanden, um eine ansonsten drohende Kündigung abzuwenden. Der Arbeitgeber begründete die Notwendigkeit der Maßnahme damit, dass an dem bisherigen Arbeitsplatz bei gleich bleibender Monatsarbeitszeit statt wie bisher 24-Stunden-Schichten in Zukunft 12-Stunden-Schichten gefahren werden sollen. Noch geraume Zeit vor In-Kraft-Treten der angekündigten Schichtplanänderung stellte sich heraus, dass es doch bei dem alten Schichtplanschema bleiben wird. Der Arbeitgeber beharrte gleichwohl auf der Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.

Dem Arbeitgeber ist es in einem derartigen Fall verwehrt, den Arbeitnehmer an seinem Einverständnis mit der Versetzung gegen dessen Willen festzuhalten. Dies folgt aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des anderen Vertragsteils und gegebenenfalls aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Urteil des LAG Köln vom 29.01.2003
7 Sa 1076/02
MDR 2003, 941

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