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johannes.st hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und möchte gerne das Ergschoss vermieten. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist es aber nicht bzw. nur unter erheblichem Aufwand möglich (Aufreißen der Fußböden inkl. Estrich), den Warm- und Kaltwasseranschluss zu trennen.
Derzeit sieht es wie folgt aus: Die Heizungsanlage ist im KG, von dort gehen 2 Leitungen (Warm- und Kaltwasser) in die darüberliegenden Geschosse EG und DG. Im DG kann ich die Kalt- und Warmwasserleitung nochmals abgreifen. Darf ich zur Abrechnung der Wasserkosten im EG eine Differenzbildung machen, nach dem Prinzip: Wasserverbrauch im Keller minus Wasserverbrauch im DG = Wasserverbrauch im EG?
Die Wasserzähler im Keller bzw. auf dem Dachboden bekomme ich vergleichsweise einfach installiert.
Oder muss ich einen komplett neuen Strang für die Kalt- und Warmwasserleitung für das Dachgeschoss ziehen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Johannes Stolz

1 Kommentar zu „Abrechnung der Wasserkosten so möglich?”

Susanne Experte!

Hast Du auch bedacht, dass nicht nur die Wasserkosten sondern auch die Kosten zur Erhitzung des WW berechnet werden müssen- wie willst Du das machen???

Grundsätzlich gilt zu den Frischwasserkosten bei einem Haus mit nur einer Wasseruhr:
Du kannst mit dem Mieter vereinbaren, dass nach Personen abgerechnet wird.
Das BGB sagt dazu, dass nach qm Wohnfläche abgerechnet wird, wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt. Die Gesamtkosten des Frischwassers werden dann auf die Gesamtqm Wohnfläche umgelegt und auf die vermietete Fläche runtergebrochen.
Gießwasser für den Garten müsste in beiden Fällen Pauschal vorher abgezogen werden.

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