Susanne
Hast Du auch bedacht, dass nicht nur die Wasserkosten sondern auch die Kosten zur Erhitzung des WW berechnet werden müssen- wie willst Du das machen???
Grundsätzlich gilt zu den Frischwasserkosten bei einem Haus mit nur einer Wasseruhr:
Du kannst mit dem Mieter vereinbaren, dass nach Personen abgerechnet wird.
Das BGB sagt dazu, dass nach qm Wohnfläche abgerechnet wird, wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt. Die Gesamtkosten des Frischwassers werden dann auf die Gesamtqm Wohnfläche umgelegt und auf die vermietete Fläche runtergebrochen.
Gießwasser für den Garten müsste in beiden Fällen Pauschal vorher abgezogen werden.