Rano
Ja, aber HALLO!
Das ist ja mal eine herrliche Situation!!! <!-- s --><!-- s -->
Eine Eigentümergemeinschaft mit zwei Eigentümern,
die ehemalige Alleineigentümerin wohnt mit in der WEG und meint über Gut oder Böse entscheiden zu können.
Wie es sich darstellt, hat Deine Vermieterin nun EXAKT soviel über das Haus (genauer: das "Gemeinschaftseigentum", exkl. der Wohnung der Nachbarin) zu bestimmen, wie Deine Nachbarin! Hihihi.
DU hast aber leider gar nichts zu bestimmen und musst Dich - ob Du möchtest oder nicht - allein an Deine Vermieterin wenden.
Die für eine "Wohnung" notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften sind in der LANDESbauordnung beschrieben. Zumindest in NRW gehört ein Briefkasten nicht notwendigerweise dazu.
Irgendwie würde ich mal orakeln:
Das ist der Stress -auch der gerichtliche- schon vorprogrammiert, wenn sich die eine Eigentümerin bereits den (berechtigten) Wunsch nach einem weiteren Briefkasten blockiert!
Mal sehen, ob wir in Zukunft noch mehr von Dir hören werden. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
dunkelroot
Postfach nehmen, kostet nicht viel erspart Ärger!
dunkelROOT
StYxXx
Mein Frage ist, ob uns ein eigener Briefkasten zusteht? Gibt es einen § auf den wir uns evtl. berufen können? [/quote:570e3]
Interessant. Ich bin nämlich letztens über was dazu gestoßen:
http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_a-b.htm[/url:570e3]
[quote:570e3]Der Mieter hat Anspruch auf einen DIN-gerechten Briefkasten,
AG Charlottenburg NZM 2002, 163.[/quote:570e3]
und
[url:570e3]http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2001/0301/experte_body.html[/url:570e3]
[quote:570e3]Manfred W., Brühl: In unserem Mietshaus gibt es nur einen Gemeinschaftsbriefkasten. Ist das ausreichend?
Norbert Eisenschmid: Nein. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, dass dem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht.[/quote:570e3]
Und ich bin kein Anwalt <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->