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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe ein riesen Problem! Wir sind in ein Zweifamilienhaus gezogen. Die Eigentümerin hat die obere Wohnung verkauft und wir haben diese Wohnung über die neue Eigentümerin angemietet. Unten wohnt eine für uns fremde Nachbarin! Es gibt aber nur einen Briefkasten. Da ich berufstätig bin und den ganzen Tag nicht zu Hause bin, leert sie den Briefkasten und legt uns die Post vor die Türe.
Mein Frage ist, ob uns ein eigener Briefkasten zusteht? Gibt es einen § auf den wir uns evtl. berufen können?
Der Nachbarin gehört ja eigentlich bis auf die obere Wohnung (+ einen PkwStellplatz+Keller) das gesamte Haus. Darauf beruft sie sich jetzt auch und "verbietet" das Anbringen eines zusätzlichen Briefkastens.
Der Mieterbund weiss keinen Rat!
Dürfen wir vielleicht einen Briefkasten auf unserem Stellplatz stellen?
Ich brauche irgendetwas, was ich ihr dann vorlegen kann, da sie ja schon bereits mit einem Anwalt droht.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe !
*danaheart*
P.S. Unsere Vermieterin möchten wir am liebsten daraus halten. Sie steht voll und ganz auf unserer Seite und hinter unseren Handlungen und Entscheidungen. Sie hat übrigens auch schon zum Briefkasten zugestimmt!
Stichwörter: recht + briefkasten + eigenen

3 Kommentare zu „Recht auf eigenen Briefkasten?”

Rano Experte!

Ja, aber HALLO!

Das ist ja mal eine herrliche Situation!!! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Eine Eigentümergemeinschaft mit zwei Eigentümern,
die ehemalige Alleineigentümerin wohnt mit in der WEG und meint über Gut oder Böse entscheiden zu können.

Wie es sich darstellt, hat Deine Vermieterin nun EXAKT soviel über das Haus (genauer: das &quot;Gemeinschaftseigentum&quot;, exkl. der Wohnung der Nachbarin) zu bestimmen, wie Deine Nachbarin! Hihihi.

DU hast aber leider gar nichts zu bestimmen und musst Dich - ob Du möchtest oder nicht - allein an Deine Vermieterin wenden.

Die für eine &quot;Wohnung&quot; notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften sind in der LANDESbauordnung beschrieben. Zumindest in NRW gehört ein Briefkasten nicht notwendigerweise dazu.

Irgendwie würde ich mal orakeln:
Das ist der Stress -auch der gerichtliche- schon vorprogrammiert, wenn sich die eine Eigentümerin bereits den (berechtigten) Wunsch nach einem weiteren Briefkasten blockiert!

Mal sehen, ob wir in Zukunft noch mehr von Dir hören werden. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph

dunkelroot

Postfach nehmen, kostet nicht viel erspart Ärger!

dunkelROOT

StYxXx

Mein Frage ist, ob uns ein eigener Briefkasten zusteht? Gibt es einen § auf den wir uns evtl. berufen können? [/quote:570e3]

Interessant. Ich bin nämlich letztens über was dazu gestoßen:

http&#58;//www&#46;mieterverein-rostock&#46;de/u_maengel_a-b&#46;htm[/url:570e3]
[quote:570e3]Der Mieter hat Anspruch auf einen DIN-gerechten Briefkasten,
AG Charlottenburg NZM 2002, 163.[/quote:570e3]
und
[url:570e3]http&#58;//www&#46;mieterbund&#46;de/zeitungen/mz/2001/0301/experte_body&#46;html[/url:570e3]
[quote:570e3]Manfred W., Brühl: In unserem Mietshaus gibt es nur einen Gemeinschaftsbriefkasten. Ist das ausreichend?

Norbert Eisenschmid: Nein. Grundsätzlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, dass dem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht.[/quote:570e3]

Und ich bin kein Anwalt <!-- s ;) --><!-- s ;) --> <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

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