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Rückzahlung zu viel erhaltener Besoldung
Erhält ein Beamter über Jahre hinweg eine offensichtlich zu hohe Besoldung, ist er nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mainz verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Er kann sich insoweit nicht darauf berufen, das Geld bereits ausgegeben zu haben (so genannte Entreicherung). Die ihm als Beamten obliegende Treuepflicht verpflichtet ihn, seine Gehaltsmitteilungen regelmäßig zu überprüfen, auf Überzahlungen zu achten und die Besoldungsstelle hierüber umgehend zu informieren.
Urteil des VG Mainz vom 27.10.2003
6 K 311/03.MZ
Pressemitteilung des VG Mainz