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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes "Problem"

Meine Freundin hat vor 2 Jahren einen 5 Jahres-Mietvertrag abgeschlossen. Damals war sie Single.
Kürzlich haben wir Nachwuchs bekommen und ich bin zu ihr gezogen. Die Wohnung ist für uns nun zu klein
Der Vermieter besteht nun auf die Einhaltung des 5 Jahres-Vertrags.
Was können wir nun dagegen tun?

Gruß
Joachim

4 Kommentare zu „Vorzeitige Kündigung 5 Jahres-Mietvertrag”

Gast Experte!

ausziehen und noch 3Jahre bezahlen.......

Andersrum würden Sie doch auch drauf bestehen.
Dafür sind nun mal Verträge da.

Gruss det11

joeydrums

ich dachte eigentlich an qualifizierte Antworten, wie
"Nachmieter suchen" [/b:abd87] etc. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

maconaut

Einen Anspruch darauf haben Mieter nur, wenn der Vermieter einverstanden ist oder wenn im Mietvertrag eine Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel vereinbart ist oder wenn ein Härtefall vorliegt, der den Mieteranspruch auf vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages rechtfertigt, soweit er einen Nachmieter stellt. Nach der Rechtsprechung sind denkbare Härtegründe:

Ø berufsbedingter Wohnortwechsel / Umzug des Mieters;

Ø schwere Erkrankung des Mieters und Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim;

Ø Familiennachwuchs kündigt sich an und die bisherige Wohnung ist zu klein;

Ø der Mieter will heiraten und die Wohnung ist für zwei Personen nicht geeignet.

Gast Experte!

<!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> Leider falsch,...steh im moment in ähnlicher situation,..5 jahres-vertrag, und wollen jetzt nach 1,5 jahren raus, da wir nun ein baba(Vivian) bekommen haben.
habe meinen ANWALT kontaktiert.:
Nur über nachmieter ist es möglich rauszukommen. Gar die tatsache mit dem baby nun spielt keine rolle...
Härtefälle wären extreme Mietmängel:nasse wohnung ,schimmel,den der vermieter allerdings auch entfernen könnte,..kein warm wasser...usw
wie der name schon sagt:Härtefälle.
Darum nennt es sich ja auch mietsVertrag.
wollt ich nur mal kurz hier klarstellen.

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