Susanne
Hallo,
das ist kein Kündigungsgrund. Kauf bricht Miete nicht. Es spricht nichts dagegen, dass er die Wohnung vermietet verkauft- ggf. mit einem schlechteren Preis, das ist aber sein Problem!
Die Kündigung ist nichtig. Wenn Du dort wohnen bleiben möchtest, solltest Du einen Fachanwalt aufsuchen.
Mit der Beteiligung an den Umzugskosten ist vielleicht ein Lockangebot, das Geld hast Du noch nicht. Wenn er Dich wirklich raushaben will, bezahlt er vielleicht den gesamten Umzug und noch mehr- daher vielleicht erst mal zum Anwalt und den mal einen Brief schreiben lassen, dann hast Du eine bessere Verhandlungsbasis.
Melusine
Hallo Susanne,
danke für deine Antwort. Ich werde mich weiter informieren. Dir ist nicht zufällig bekannt, ob es diesbezüglich ein Urteil gibt?
Liebe Grüße
Susanne
Dazu brauchst Du kein Urteil! Der genannte Kündigungsgrund ist nicht gültig nach BGB Mietrecht!
Es gibt keinen § im Mietrecht, der den Verkauf einer ETW als Kündigungsgrund der Vermieterseite beschreibt.
Melusine
Hallo Susanne,
ich bin jetzt soweit ganz gut informiert und hole mir noch Hilfe bei unserem Mieterselbsthilfeverein.
Vielen Dank und liebe Grüße
Melusine