Gast hat diese Frage gestellt
Asbest in Heizung
Der Wohnungsmietzins mindert sich wegen asbesthaltiger Nachtstromspeicheröfen, bei denen produktbedingt die ernsthafte Möglichkeit einer Krebserkrankung durch Austritt von Asbest nicht nur unwesentlich erhöht wird, auch, wenn eine erhöhte Asbestkonzentration in der Raumluft nicht nachgewiesen wird. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, regelmäßig teure Raumluftmessungen durchführen zu lassen oder den erhöhten Asbestgehalt in der Raumluft abzuwarten. Der Mieter hat einen Anspruch auf Austausch dieser asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen. (LG Hannover Urteil vom 30.5.1997 - 8 S 203/96) Auch wenn Asbest von anderen Produkten freigegeben wird und sich in der normalen Atemluft befindet, muß es ein Wohnungsmieter nicht hinnehmen, einer zusätzlichen Gefährdung durch asbesthaltige Nachtstromspeicherheizungen ausgesetzt zu werden. (LG München 1, Urteil vom 29. 10. 1997 - 31 S 19711/96) 1. Instanz AG München in WM 1996, 762