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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
habe eine frage zum garagenmietrecht.
ich habe eine einzelgarage angemietet und schon seit längerer zeit stellt sich folgendes problem dar:
unmittelbar neben der garageneinfahrt steht eine kiefer, die auf übelste weise baumharz absondert und deswegen eine teillackierung bei der rückgabe meines leasingfahrzeuges nötig wurde.
desweiteren haben die baumwurzeln die pflastersteine so weit hochgedrückt, dass man angst um seine reifen haben muß.
habe meinen vermieter zweimal telefonisch und zweimal schriftlich auf das problem aufmerksam gemacht. nachdem zwei monate vergangen sind und nichts passiert ist, habe ich wie im letzten brief angekündigt, die garagenmiete von 40,- auf 25,- gekürzt. nun halte ich die kündigung meiner vermieterin in den händen!
hat jemand ahnung, ob das rechtens ist?
danke für eure antworten! fabi116
Stichwörter: garage + gekündigt

3 Kommentare zu „garage gekündigt”

Susanne Experte!

Nein, die Mietminderung wurde ja angekündigt, damit ist die Kündigung nichtig, ggf. muss erst ein Gericht entscheiden, ob die Minderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Meines Wissens haben Garagen ein Dach, daher kann ich die Beeinträchtigung durch das Baumharz nicht nachvollziehen. Offensichtlich haben Sie demnach zu oft in der Einfahrt geparkt, das hat dann aber nichts mehr mit der Garage zu tun.

Gast Experte!

das ist so nicht richtig, ich habe noch nie vor der garage geparkt.
man kann die garage nur erreichen, in dem man unter diesem baum herfährt. dabei wurde mein fahrzeug mehrfach von harztropfen getroffen. wenn es z.b. sehr warm ist läuft das harz ist strömen.

Gast Experte!

das ist so nicht richtig, ich habe noch nie vor der garage geparkt.
man kann die garage nur erreichen, in dem man unter diesem baum herfährt. dabei wurde mein fahrzeug mehrfach von harztropfen getroffen. wenn es z.b. sehr warm ist läuft das harz ist strömen.

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