Susanne
Nein, die Mietminderung wurde ja angekündigt, damit ist die Kündigung nichtig, ggf. muss erst ein Gericht entscheiden, ob die Minderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Meines Wissens haben Garagen ein Dach, daher kann ich die Beeinträchtigung durch das Baumharz nicht nachvollziehen. Offensichtlich haben Sie demnach zu oft in der Einfahrt geparkt, das hat dann aber nichts mehr mit der Garage zu tun.
Gast
das ist so nicht richtig, ich habe noch nie vor der garage geparkt.
man kann die garage nur erreichen, in dem man unter diesem baum herfährt. dabei wurde mein fahrzeug mehrfach von harztropfen getroffen. wenn es z.b. sehr warm ist läuft das harz ist strömen.
Gast
das ist so nicht richtig, ich habe noch nie vor der garage geparkt.
man kann die garage nur erreichen, in dem man unter diesem baum herfährt. dabei wurde mein fahrzeug mehrfach von harztropfen getroffen. wenn es z.b. sehr warm ist läuft das harz ist strömen.