Gast
Hallo,
seit dem 1. April 2005 bin ich aus meiner Studentenbude im Studentwohnheim ausgezogen. Der Nachmieter kam direkt nach mir, die Wohnungsabnahme meinerseits war gegenüber der Vermietergesellschaft erfolgreich.
Noch immer habe ich meine hinterlegte Kaution nicht zurückbekommen. Laut Vermietergesellschaft könne sich dies bis zu 6 Monaten hinzeiehn. STIMMT DAS ETWA? Kann man diese Frist irgendwie durch Paragraphen belegen / widerlegen?
Danke, Stefan[/quote:9ab0d]
es gibt da leider keine gesetzliche regelung
dies ist eine vertragliche vereinbarung
sollten in nächster zeit heizkosten oder betriebskostennachzahlungen anfallen, so kann der vermieter die kaution bis zu 6 monaten einbehalten, da dies ja eine sicherheitsleistung ist
ist aber eine nachzahlung nicht absehbar, z. B. weil man die letzten 2 jahre immer ein guthaben hatte, sollte der vermieter die kaution frei geben
die 6 monate sind ja auch nur ein richtwert