Berthelstal 28.01.2010 20:54
Dieser Passus ist Null und Nichtig.
topeschke 28.01.2010 21:31
das heißt im Klartext
edy 29.01.2010 00:14
Hallo Topeschke,
Unwirksam sind auch sog. Fachhandwerkerklauseln, die den Mieter verpflichten, die Schönheitsreparaturen durch einen Fachunternehmer ausführen zu lassen (BGH VIII ZR 308/02). Eine "fachgerechte Ausführung" kann dagegen verlangt werden.
Quellenangabe:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa.htm
lg
edy