Susanne
Du musst den Grundsteuerbescheid verlangen, der wird in der Regel am Anfang eines Jahres für das Jahr zugestellt!
fin
Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt.
Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden
-Moderator-
Rano
Der Eigentümer bekommt der Grundsteuerbescheid für sein Grundstück mit "aufstehenden Bauten", wie es so schön heisst.
Wenn es in Deinem Fall nur ein[/b:6576e] Gebäude ist, ist es rechtens, dass er die Grundsteuer für das gesamte Grundstück auf die Wohnfläche dieses einen Hauses verteilt.
Im übrigen enthält der Grundsteuerbescheid der Kommune selbst auch keine Angaben über zugrundeliegender Fläche. Diese wurde - soweit ich weiss - durch den Einheitswertbescheid des Finanzamts einst festgelegt und eingerechnet.
btw: Kann mir jemand das Verfahren zur Ermittlung dieses Werts erklären? <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph