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Schadenersatz bei nassem Treppenhaus
Wurde das Treppenhaus nass gewischt und kommt ein Mieter oder Besucher zu Fall, braucht der Vermieter keinen Schadenersatz leisten, weil keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Weder muss anschließend trockengewischt noch ein Warnschild aufgehängt werden. Mieter und Besucher müssen damit rechnen, dass ein Haus gereinigt und nass gewischt wird und selbst auf ihre Sicherheit achten. (LG Gießen, Az. 5 O 139/01, aus: NJW-RR 2002, S. 138