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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wurde dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt (hier sollte der Sohn des Vermieters einziehen) und er gerichtlich zur Räumung verurteilt und bleibt die Wohnung nach Auszug des Mieters über fünf Jahre ungenutzt, so ist die Eigenbedarfskündigung ungerechtfertigt und steht dem gekündigten Mieter Schadenersatz für die Umzugs- und Prozesskosten zu. (BVerfG, 1 BvR 1185/ 01 zu einem Urteil des LG Lüneburg, Az. 6 S 35/ 01) Daran ändert auch nichts, dass der Eigentümer in Eigenleistung die Wohnung in dieser Zeit umbaute und renovierte.

0 Kommentare zu „Kündigung wg. Eigenbedarf, Schadensersatz für Umzugskosten?”

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