forsetis 20.12.2017 17:18
Nur allein auf den Verdacht hin, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden könnte, ist im Vorfeld nichts zu machen. Was ich aber empfehle wäre, sich nach einem guten Anwalt für Mietrecht umzusehen. Der kennt sich mit Sicherheit mit dem Thema Schadensersatz in solch einem Fall aus.
Tuppes 20.12.2017 20:28
Ich habe auch nicht vor etwas zu unternehmen auf Verdacht hin. Da uns der Makler bei Vertragsunterzeichnung und bei Übergabe mitteilte, dass das Haus verkauft wird, es aber eine Vereinbarung gebe, dass der neue Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen dürfe / würde, haben wir unterschrieben. Ich würde nur gerne vorher mal unsere Optionen prüfen.
Wenn nun tatsächlich gekündigt würde, wäre es aus meiner Sicht zumindest eine Täuschung durch den Makler.
Und dass ich nach Kündigung einen Anwalt einschalte, ist wohl klar.
Leo1 09.01.2018 19:26
Könnte man in diesem Fall Schadensersatz (gegen wen) geltend machen
Evtl. gegen Deinen Vertragspartner, den Vermieter.
Da uns der Makler bei Vertragsunterzeichnung und bei Übergabe mitteilte, dass das Haus verkauft wird, es aber eine Vereinbarung gebe, dass der neue Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen dürfe / würde, haben wir unterschrieben.
Wahrscheinlich mündlich mitteilte. Was davon zu halten ist wirst Du doch wissen. Diese "Täuschung" müsste man beweisen können. Wie wäre es, den neuen Eigentümer direkt mal darauf anzusprechen?