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Tuppes hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Wir haben einen Mietvertrag zum 01.01.18 abgeschlossen und haben die Renovierung fast abgeschlossen. Es wurde eine passende Küche bestellt usw. Nun wurden wir vor dem Einzug aber nach Abschluss des Mietvertrags darüber informiert, dass das gemietete Haus zum Stichtag 01.02.18 verkauft wurde.
Nun haben wir natürlich Sorge, dass das Mietverhältnis ggf. aus Eigenbedarf gekündigt wird.
Könnte man in diesem Fall Schadensersatz (gegen wen) geltend machen? Die Kosten für Anschaffungen und Renovierungen belaufen sich auf einen hohen vierstelligen Betrag. Es wäre natürlich der Hammer, wenn man in unserem Fall vier Monate nach Einzug eine Kündigung erhalten würde und die Kosten für Renovierung und Möbel, wie eine angefertigte Küche (altes Fachwerkhaus mit "schiefen" Wänden) verloren wären.

3 Kommentare zu „Schadensersatz nach Wohnungskündigung (nach Vermieterwechsel)”

forsetis Experte! 20.12.2017 17:18

Nur allein auf den Verdacht hin, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden könnte, ist im Vorfeld nichts zu machen. Was ich aber empfehle wäre, sich nach einem guten Anwalt für Mietrecht umzusehen. Der kennt sich mit Sicherheit mit dem Thema Schadensersatz in solch einem Fall aus.

Tuppes 20.12.2017 20:28

Ich habe auch nicht vor etwas zu unternehmen auf Verdacht hin. Da uns der Makler bei Vertragsunterzeichnung und bei Übergabe mitteilte, dass das Haus verkauft wird, es aber eine Vereinbarung gebe, dass der neue Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen dürfe / würde, haben wir unterschrieben. Ich würde nur gerne vorher mal unsere Optionen prüfen.
Wenn nun tatsächlich gekündigt würde, wäre es aus meiner Sicht zumindest eine Täuschung durch den Makler.
Und dass ich nach Kündigung einen Anwalt einschalte, ist wohl klar.

Leo1 Experte! 09.01.2018 19:26

Könnte man in diesem Fall Schadensersatz (gegen wen) geltend machen

Evtl. gegen Deinen Vertragspartner, den Vermieter.

Da uns der Makler bei Vertragsunterzeichnung und bei Übergabe mitteilte, dass das Haus verkauft wird, es aber eine Vereinbarung gebe, dass der neue Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen dürfe / würde, haben wir unterschrieben.

Wahrscheinlich mündlich mitteilte. Was davon zu halten ist wirst Du doch wissen. Diese "Täuschung" müsste man beweisen können. Wie wäre es, den neuen Eigentümer direkt mal darauf anzusprechen?

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