AMAyer 23.04.2009 08:30
Der VM muss Ihnen die Möglichkeit einräumen, den eventuell vorhanden Schaden selber zu beseitigen!
Handelt es sich um einen Schaden und um eine normale Abnutzung der Wohnung?
AM
Tegx 24.04.2009 00:11
Danke für die schnelle Antwort. Wir haben heute entschieden die Angelegenheit eskalieren zu lassen. Wir werden die Schäden nicht beheben, warten bis der Nachmieter ab 1.5. einzieht und dann den finanziellen Ausgleich zahlen, den die Anwälte/Richter bestimmen. Mir wurde mitgeteilt, dass dem Vermieter bei Schadensersatz der Zeitwert zusteht. Stimmt das? Zur Info: die Fliesen und die kaputte Duschkabinenschiebetür im Bad sind ca. 20 Jahre alt. Der Zeitwert dürfte weit unter 100 ? liegen. Der Parkettboden wurde vor Einzug nicht abgeschliffen, so dass dieser auch bereits ca. 6-8 Jahre alt ist. Die Mängeln sind nicht so schwerwiegend, dass man die Wohnung nicht vermieten könnte - Nachmieter hat er bereits. Die uns vom Vermieter vorgelegte Vereinbarung sah vor, dass wir den kompletten Boden abschleifen sollten (oder 680 ? zahlen), die Duschkabine neu kaufen und die Fliese (Absplitterung 1x1 cm) austauschen lassen oder für die Fliese gemäß Kostenvoranschlag rd. 350 ? zahlen. Bei den Kratzern im Parkett handelt es sich nicht ausschließlich um gewöhnliche Abnutzung, u.a. ist eine Verfärbung im Pakett durch eine undichte Weinkiste vorhanden, was ich der Versicherung aber gemeldet habe. Der Kratzer in der Badfliese könnte gewöhnlich Abnutzung sein, ebenso wie die Kratzer in der Diele. In den beiden restlichen Zimmer sind wahrscheinlich zusammen 2-3 größere Kratzer, die auffällig sind. Wie wird denn gewöhnlich Abnutzung definiert, insb. beim Kratzern im Parkett?
Vielen Dank für die Hilfe.
Marco