fin
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Susanne
Bezüglich der Schimmelallergie würde ich mit einem ärztlichen Attest aus gesundheitlichen Gründen ausserordentlich kündigen.
§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
dockstreet23
Hey ihr Lieben!!
Um den sachverhalt kurz zu schildern.
WIr haben im Januar eine Wohnung angeschaut die Baujahr 50 ist. Neu Renoviert das heißt neu gestrichen von oben bis unten. Also das heißt auch die Fenster und einfach alles. Also rund um eine Wohnung im 1 A Zustand.
Wir sind dann zum 1.1.06 eingezogen. Nach einigen wochen mussten wir aber feststellen das die Fenster total undicht waren. Nach 6 Monaten hin und her wurden dann enldich alle Fenster ausgetauscht, bis auf eins, und nun endlich ist seit 1 Monat ruhe und dicht. Das eine Fenster ist so ein Blumenfenster das ca. 50 cm Tief ist und daher ein Stück aus der Mauer rausragt. Das Fenster hat eine Marmor umrahmung also der Rahmen und die Fassade in dem das Fenster steckt ist aus Marmor. Und dieser ragt ohne Isolierung aus der Mauer.
Natürlich ist das Fenster ebenso nicht ganz dicht. Kerzen flackern wie sau und gehen teilweise sogar aus. Zudem kommt, dass im Winter sogar überall Tropfen von der Marmor decke tropfen und das dadurch natürlich auch schimmel entsteht. Sieht also aus wie in einer Tropfsteinhöhle das fenster. Bilder gibt es genug. Lüften oder der gleichen bringt alles nichts. Von der Feuchtigkeit und dem Schimmel mal abgesehen kommt durch dieses riesege 2,30 m breites und 1.50 hohes Fenster enorme Kälte in das Wohnzimmer.
Das Problem wurde zeitglich zu den anderen Fenster dem Vermieter gemledet. Die anderen Fenster wuden ja auch nach 6 Monaten hin und her gemacht aber mit dem großen Fenster wurde bsiher noch nichts gemacht. Ich habe immer wieder angemahnt das die Fenster gemacht weren sollen und meinte damit eigentlich alle.
Mein Problem ist jetzt, kann ich auf die Isolierung oder was auch immer des großen Fensters bestehen oder muss ich damit leben weil das Fenster schon drinne war bei Vertragsabschluss und ich das hätte vielleicht bei Wohnungsbesichtiung erkennen müssen das das Fenster so undicht ist?
Was soll ich tun? Muss der Vermieter das Problem beseitigen?
Danke euch allen!!!
fin
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