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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Wir wohnen zur Miete in einer Wohnung die einer Eigentümergemeinschaft gehört. Nun ist beim letzten Wolkenbruch durch die geschlossene Balkontür (Gemeinschaftseigentum) Wasser eingetreten und zwar weil das Wasser im Rahmen nicht abfließen konnte. Das Problem ist beseitigt: der Handwerker musste zusätzliche Abflusslöcher in den Rahmen bohren (Tür ist wohl nicht 100% richtig gesetzt).

Nun zum eigentlichen Problem:
Bei dem Wassereintritt wurde auch das im Zimmer liegende Laminat beschädigt (Vermietereigentum).

Die Verwaltungsgesellschaft meinte nun, dass Sie dafür nicht zuständig seien und wir den Schaden zahlen bzw. an unsere Haftpflicht melden sollen!? Es war ja aber nicht unsere Schuld, und so wird unsere Haftpflicht wohl auch kaum zahlen!?

Wer ist nun zuständig? Vermieter? Bisher haben wir nur mit der Verwaltung geredet, weil der VM generell wenig interesse an solchen Sachen hat und alles an die Verwaltung abschiebt.

Bleiben wir tatsächlich auf dem Schaden sitzen? Es war nicht unsere Schuld/Fahrlässigkeit, noch ist es unser Laminat!

Hoffe jemand kann uns helfen! Danke und Grüße!!!

3 Kommentare zu „Schadensregulierung: Sonder- und Gemeinschaftseigentum!?”

fin Experte!

Sie schreiben das Laminat sei Vermietereigentum. Dann wieder, es sei Ihr Laminat. Was stimmt denn nun? Befand sich das Laminat schon vor Ihrem Einzug in der Wohnung oder haben Sie das auf Ihre Kosten legen lassen?
Wasserschäden, die durch eine undichte Balkontür entstehen, sind Sache des Vermieters. Das Laminat zu reparieren auch, wenn es Eigentum des Vermieters ist. Weit wichtiger als neues Laminat zu legen aber wäre es eine dichte Balkontür zu installieren. Vorher macht die Reparatur von Böden keinen Sinn, denn so etwas kann ja jederzeit wieder passieren.

Fressbaeckchen Experte!

Ähem ... aus dem Beitrag des TE geht unzweifelhaft hervor, daß das Laminat im Eigentum des VM steht und mitvermietet wurde.

Deswegen ist es Sache des VM, das Laminat reparieren zu lassen, um einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Wie er das mit der Eigentümergemeinschaft regelt (die nach vorliegender Schilderung haftbar sein dürfte!), braucht den Mieter nicht zu kümmern und darf auch die Reparatur nicht verzögern.

Ralf

willi99

Ähem ... aus dem Beitrag des TE geht unzweifelhaft hervor, daß das Laminat im Eigentum des VM steht und mitvermietet wurde.

Deswegen ist es Sache des VM, das Laminat reparieren zu lassen, um einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Wie er das mit der Eigentümergemeinschaft regelt (die nach vorliegender Schilderung haftbar sein dürfte!), braucht den Mieter nicht zu kümmern und darf auch die Reparatur nicht verzögern.

Ralf[/quote:88dca]

Vielen Dank für die Antwort. So sehen wir die Sachlage auch und haben es erstmal an den Vermieter abgeben die Sache zu Regeln.

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