fin
Sie schreiben das Laminat sei Vermietereigentum. Dann wieder, es sei Ihr Laminat. Was stimmt denn nun? Befand sich das Laminat schon vor Ihrem Einzug in der Wohnung oder haben Sie das auf Ihre Kosten legen lassen?
Wasserschäden, die durch eine undichte Balkontür entstehen, sind Sache des Vermieters. Das Laminat zu reparieren auch, wenn es Eigentum des Vermieters ist. Weit wichtiger als neues Laminat zu legen aber wäre es eine dichte Balkontür zu installieren. Vorher macht die Reparatur von Böden keinen Sinn, denn so etwas kann ja jederzeit wieder passieren.
Fressbaeckchen
Ähem ... aus dem Beitrag des TE geht unzweifelhaft hervor, daß das Laminat im Eigentum des VM steht und mitvermietet wurde.
Deswegen ist es Sache des VM, das Laminat reparieren zu lassen, um einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Wie er das mit der Eigentümergemeinschaft regelt (die nach vorliegender Schilderung haftbar sein dürfte!), braucht den Mieter nicht zu kümmern und darf auch die Reparatur nicht verzögern.
Ralf
willi99
Ähem ... aus dem Beitrag des TE geht unzweifelhaft hervor, daß das Laminat im Eigentum des VM steht und mitvermietet wurde.
Deswegen ist es Sache des VM, das Laminat reparieren zu lassen, um einen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen. Wie er das mit der Eigentümergemeinschaft regelt (die nach vorliegender Schilderung haftbar sein dürfte!), braucht den Mieter nicht zu kümmern und darf auch die Reparatur nicht verzögern.
Ralf[/quote:88dca]
Vielen Dank für die Antwort. So sehen wir die Sachlage auch und haben es erstmal an den Vermieter abgeben die Sache zu Regeln.