RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
grundsätzlich bedeutet fristlos, dass ohne Einhaltung irgendeiner Frist gekündigt werden kann und dass das Mietverhältnis sofort beendet werden kann. Es kann jedoch eine Räumungsfrist zu gewähren sein. Die Räumungsfrist soll die Wohnungslosigkeit des Mieters verhindern und ihm die Möglichkeit geben, sich intensiv um eine neue Wohnung zu bemühen. Bei einer fristlosen Kündigung bemisst sich die Räumungsfrist üblicherweise auf 2 Monate.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern